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Eigentumsregelung Hund ohne Vertragsunterzeichnung

von Silke G.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben folgende Situation: Der Ex-Freund meiner Tochter zog samt Hund aus dem EU-Ausland nach Deutschland zu meiner Tochter. Kaum war er in Deutschland, stellte sich heraus, dass ein Zusammensein nicht möglich ist (psychische und physische häusliche Gewalt). Nach einigen Wochen ging er in sein Land zurück. Dort kann er seinen Hund laut eigener Aussage nicht mehr halten (wegen seiner Wohnverhältnisse und er müsse arbeiten, viele Stunden täglich abwesend). Vor seiner Abreise wollte er, dass wir seinen Hund auf SocialMedia anbieten und hier vermitteln, was uns schockierte. Mitnehmen könne er ihn nicht. Es wurde sich darauf geeinigt, dass der Ex-Freund abreist und der Hund zwei Wochen von uns versorgt wird, so dass der Eigentümer Zeit hat, die Situation zu regeln und eine Lösung zu finden. Er hat uns folgende Papiere im Original hiergelassen: Heimtierausweis, Impfpass, Transponderchipkarte, Eigentümernachweis ausgestellt auf seinen Namen. Der Eigentümer hatte für den Hund weder eine Haftpflichtversicherung, noch ihn bei unserer Gemeinde gemeldet. Beides haben wir mittlerweile nachgeholt - auf unseren Namen (als Halter). Der Hund ist nach wie vor in ungeklärten Eigentumsverhältnissen bei meiner Tochter. Aus den vereinbarten zwei Wochen Hundesitting wurden immer mehr Wochen. Mal hieß es, wir könnten den Hund adoptieren (aber er bestimme, falls er abgegeben werden müsse), mal heiß es, er käme den Hund in einem Monat holen, mal hieß es, er wolle ihn im Sommer holen, mal kommt gar nichts… Gab es Differenzen, auch solche, die nichts mit dem Hund zu tun hatten, hieß es, er käme den Hund bald holen, fragten wir, was er mit dem Hund vorhabe, hieß es nur, das ginge uns nichts an. Wir befürchten, dass, sollte der Eigentümer auftauchen und den Hund holen, er ihn via Internet an irgendwen abgegeben oder (großes Fragezeichen) eine Unterkunft gefunden und der noch junge Hund dann täglich mindestens! 8 Stunden alleine gelassen würde. Beides möchten wir dem Tier ersparen! Zugleich empört sich der Eigentümer über unsere Rückfragen, findet es nicht zu viel verlangt, dass meine Tochter (alleinstehend, keine Einkünfte, hochschwanger) sich weiterhin um das Tier kümmere bis er es (irgendwann?) abholen würde. Um die Situation für das Tier und auch für uns verbindlich zu klären, haben wir dem Ex-Freund angeboten, den Hund zu übernehmen. Wir haben ihm eine Kostenaufstellung geschickt und den Entwurf eines Übergabevertrags. Wir fanden fair, er würde für eine halbes Jahr trotzdem die Kosten des Tieres übernehmen (s. o.: Tochter ohne Einkünfte, bald alleinerziehende Mutter eines Neugeborenen). Wir erhielten keine klare Antwort, auch keine Vertragsunterzeichnung. Um Klarheit zu beschleunigen, haben wir zuletzt angeboten, den Hund ohne jegliche Kostenerstattung zu übernehmen, aber dazu auch keine Antwort erhalten. Es drängte sich der Eindruck auf, dass der Eigentümer seinen Hund als eine Art Faustpfand benutzt, um damit emotionalen und praktischen Zugriff auf meine Tochter und Kontakt halten zu können. Seitens meiner Tochter wurde der Kontakt mittlerweile trotzdem eingestellt. Wir haben dem Ex-Freund aber einen Kommunikationskanal offengelassen, um Wichtiges klären zu können, nämlich meine Kontaktdaten. Das nutzt er aber nicht, meldet sich nicht. Wir freuen uns über eine Auskunft über die rechtliche Situation. Wir würden gerne wissen, ob / wann der Hund in unser Eigentum übergehen kann und falls nicht, ob wir, sollte der Eigentümer auf einmal auftauchen, zumindest ein „Zurückbehaltungsrecht“ geltend machen können (für Futter, Versicherung, Leine, Steuer, Tierarzt und einen Hundetrainer benötigen wir leider auch, Details dazu lasse ich an dieser Stelle weg). Im Voraus vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen 
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass dieser Schwebezustand für Sie und Ihre Tochter belastend ist und Ihr Gedanke, dass über die Haustiere weiterhin Kontakt gehalten werden kann/muss, ist nachvollziehbar.
 
Daher ist es gut eine verbindliche Lösung zu finden und am besten einen endgültigen Kontaktabbruch zu ihm zu erzielen.
 
Leider ist die Rechtslage aus Ihrer Schilderung nicht so einfach zu bewerten. Da Sie ihm schon viel geschrieben und verschiedene Angebote gemacht haben und er darauf nicht klar oder auch gar nicht antwortet, müssten diese im genauen Wortlaut vorliegen und auch seine Antworten hierauf, um zu prüfen, ob sich hieraus schon eine Übereignung an Sie bzw. Ihre Tochter ergeben haben könnte oder ob Sie dadurch den „Verwahrvertrag“ für den rechtlich fremden Hund immer wieder bestätigt haben.
 
Nicht nur um die Rechtslage zu klären, sondern auch um das taktisch sinnvollste Vorgehen zu besprechen, sollten Sie sich in einem vertraulichen Gespräch anwaltlich beraten lassen.
 

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