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Privat gekaufte Katze ist krank.

von Anne H.

Guten Tag, wir haben vor einer Woche über EBay einen Kater gekauft (500€). Der Kater hatte ein Auge, was ein wenig zusammengekniffen war. Wir sprachen die Besitzer darauf an und sie sagten, dass er beim Spielen von einem anderen Kater einen Schlag abbekommen hatte aber das sie beim Tierarzt waren und dies nichts ernstes ist und mit Augentropfen in ca 1/2 Woche wieder alles gut ist. Sie hatten uns zum Beweis auch eine Tierarzt Rechnung geschickt und wir hatten dies geglaubt. Heute waren wir jedoch beim Tierarzt, weil die versprochene Genesung immer noch nicht erfolgt war und erfuhren, dass die Katze ein Schlupfauge hat und dies sehr wahrscheinlich nächste Woche operiert werden muss. Dieser Eingriff wird nochmal ca. 500€ kosten + 86€ für die Untersuchung und Behandlung heute. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass sich die Vorbesitzer mit beteiligen müssen? Denn nochmal ca. 600€ Tierarztkosten sind eine Menge Geld vor allem, weil uns mehrfach versichert wurde, dass das Auge wieder in Ordnung wird und es überhaupt nichts schlimmes sei.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass es sich nicht um eine Katzen-Züchterin handelt, sondern tatsächlich um Privatleute, die den Kater verkauft haben, sodass hier ein Kauf unter Privatleuten zustande gekommen ist. Leider schreiben Sie nicht, ob der Kaufvertrag nur mündlich oder auch schriftlich geschlossen wurde.
 
Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen – VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Hier müsste daher geprüft werden, ob Sie die Verkäufer hierzu aufgefordert haben oder ob der Eingriff so dringend ist, dass damit nicht abgewartet werden kann (dies sollten Sie sich dann von Ihrem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen). Zu prüfen ist auch, ob die Tatsache, dass der Zustand des Auges offensichtlich nicht „normal bzw. gesund“ war und Sie dies vor dem Kauf bzw. beim Vertragsschluss gesehen haben, sich rechtlich auswirkt. Ich lese aus Ihrer Schilderung, dass Sie vermuten, dass die Verkäufer die Diagnose kannten und Sie sich durch die „Verharmlosung“ arglistig getäuscht fühlen. Dieser Nachweis ist in der Praxis schwierig und hängt den Einzelheiten ab.
 
Sichern Sie daher, wenn noch möglich die Verkaufsanzeige mitsamt den Fotos und der dortigen Beschreibung und die Korrespondenz mit den Verkäufern.  Versuchen Sie mit den Verkäufern eine gütliche Lösung zu finden, andernfalls wenden sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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