Wie definiert sich der Begriff Fundtier?

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Wenn Sie ein Tier gefunden haben, müssen Sie unverzüglich eine ordnungsgemäße Fundanzeige erstatten.

Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtier. Für ihre Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung ist grundsätzlich das Fundbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde oder nachts die Polizei verantwortlich.
 
Laut Gesetz (§965 BGB) sind Sie als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei oben genannter Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit. Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim bringen. Dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie. 
 
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

 

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