zurück zur Übersicht Impfung Immunität 31.10.2024 von Jana D. Die Immunität der Nobivac SHP Impfung beträgt laut Hersteller 3 Jahre. Bezüglich der Wiederholungsimpfung meinte meine Tierärztin selbst, das man drei Jahre und ca 4 Wochen Zeit hat. Nun ist auch durch die Schuld der Tierärztin (Impfung war terminlich genau 3 Jahre und 5 Wochen her,trotz telefonischer Vereinbarung am Impftag war die gewünschte Impfung nicht vorrätig und musste erst bestellt werden) Dadurch ist das Impfintervall nun 3 Jahre und 2 Monate. Meine Frage: ist es rechtens bzw. gesundheitlich nachvollziehbar das die Tierärztin nur 1 Jahr Immunität im Impfpass bescheinigt? Und muss sie dies nicht vor! der Impfung mir mitteilen und kann/müsste sie es ändern im Pass. Das hat schließlich auch rechtliche Folgen (Hundeplatzzugang etc) für mich und meinen Hund. Antwort von Tierärztin Janina Rohde Hallo Frau D., meines Wissens nach, gibt es keine Studie, die zeigt, wie viele Wochen nach Ablauf der Wiederholungsimpfung eine Erneute Boosterung erfolgen muss. Rechtlich ist nur entscheidend wann eine Tollwutimpfung erfolgt ist (für die Ein- und Ausreise). Wenn eine Impfung abgelaufen ist, müsste sie streng genommen neu geboostert werden. Bedeutet eine 2. Wiederholung nach 4 Wochen oder 2. Wiederholung nach 1 Jahr - je nach Hersteller und Impfstoff. Viele Grüße Janina Rohde
Antwort von Tierärztin Janina Rohde Hallo Frau D., meines Wissens nach, gibt es keine Studie, die zeigt, wie viele Wochen nach Ablauf der Wiederholungsimpfung eine Erneute Boosterung erfolgen muss. Rechtlich ist nur entscheidend wann eine Tollwutimpfung erfolgt ist (für die Ein- und Ausreise). Wenn eine Impfung abgelaufen ist, müsste sie streng genommen neu geboostert werden. Bedeutet eine 2. Wiederholung nach 4 Wochen oder 2. Wiederholung nach 1 Jahr - je nach Hersteller und Impfstoff. Viele Grüße Janina Rohde