Allgemeine Fragen

Fragen zur Registrierung

Fragen zu Verlustmeldungen

  • 1. Was ist eine TASSO-Kenn-Nummer?

    Die TASSO-Kenn-Nummer (TKN) ist eine TASSO-interne Nummer, die für jedes Tier individuell vergeben wird. Sie ist sozusagen die Kundennummer Ihres Tieres bei TASSO. Es handelt sich dabei um eine 7- oder 8-stellige Nummer, die Sie auf der TASSO-Plakette sowie auf dem TASSO-Tierausweis finden können. Weitere Informationen zur TASSO-Kenn-Nummer finden Sie in unserem Service-Bereich

  • 2. Wo kann ich mein Tier vermisst melden?

    Es tut uns sehr leid, dass Sie Ihren tierischen Freund vermissen. Sie können ihn schnell und einfach über Ihr TASSO-Nutzerkonto vermisst melden. Melden Sie sich dafür mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort in Ihrem persönlichen Nutzerkonto an. * Im Anschluss wählen Sie in der Übersicht Ihr Tier aus, dass Sie vermisst melden möchten. Klicken Sie auf „Tier vermisst melden“ und befolgen Sie die weiteren Schritte im Online-Formular. Die gesamte Anleitung, wie Sie ein Tier über das TASSO-Nutzerkonto vermisst melden können, finden Sie hier als Datei zum Herunterladen: Anleitung - Tier im Nutzerkonto vermisst melden

    Alternativ können Sie Ihr Tier auch ohne Nutzerkonto vermisst melden oder unsere Kollegen in der TASSO-Notrufzentrale unter +49 61 90 93 73 00 anrufen. Sie erreichen unsere Mitarbeiter rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Wenn Sie eine Vermisstenmeldung bei unseren Kollegen aufgeben, informieren Sie sich auch bitte, ob Sie uns bei der Registrierung Ihres Tieres erlaubt haben, im Fundfall Ihre Daten an die Finder weiterzugeben. So können die Finder Sie direkt kontaktieren und Ihr Tier kann so schneller wieder zu Ihnen nach Hause.

    * Bitte beachten Sie: Das Nutzerkonto wird nicht automatisch mit der Registrierung erstellt​ und die Daten, die Sie bei der Tierregistrierung angegeben haben, sind nicht Ihre Login-Daten für das TASSO-Nutzerkonto. Weitere Informationen finden Sie hier: TASSO-Nutzerkonto.

  • 3. Mein Tier ist verschwunden. Was ist jetzt zu tun?

    Wenn das eigene Tier entlaufen ist, sollten Sie Ihr Tier so schnell wie möglich bei TASSO als vermisst melden. Auch wenn das Tier bislang nicht bei TASSO registriert ist, können Sie dies umgehend über unser Online-Formular nachholen. Zudem finden Sie auf der TASSO-Homepage hilfreiche Tipps, die Ihnen bei der Suche nach Ihrem entlaufenen Tier helfen können.

  • 4. Kann ich bei Ihnen eine Suchmeldung zu meinem vermissten Tier aufgeben?

    Natürlich können auch Sie eine solche TASSO-Suchmeldung bei uns aufgeben. Melden Sie dafür Ihr entlaufenes Tier bei TASSO als vermisst. Bitte erteilen Sie uns dabei, die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Suchmeldung. So können TASSO-Suchhelfer und Tierfreunde Ihnen bei der Suche nach Ihrem vermissten Tier helfen.

    Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Tier wieder bei Ihnen ist und auch Ihre Suchmeldung bei TASSO gelöscht wurde, kann es dennoch vorkommen, dass sie aufgrund der Online-Verbreitung durch Sie persönlich oder durch Tierfreunde weiterhin auf externen Seiten im Internet, wie Google und Facebook zu finden ist.

    Um Ihre Suchmeldung von diesen Seiten zu löschen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Unternehmen oder Webseiten.

  • 5. Warum kann ich meine Suchmeldung noch nicht sehen?

    Bevor die TASSO-Suchmeldung Ihres vermissten Tieres auf der TASSO-Homepage zu sehen ist, muss sie von unserem Team überprüft werden. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Zudem kann es möglich sein, dass Sie uns die Freigabe zur Veröffentlichung Ihrer Verlustmeldung nicht erteilt haben. Wenn Sie uns die Freigabe im Nachgang erteilen möchten, können Sie dies über den Link in der Bestätigungs-E-Mail erledigen, die Sie nach der Verlustmeldung Ihres Tieres von uns erhalten haben.

  • 6. Wo und wie kann ich Fotos zu Suchmeldungen hochladen?

    Falls Sie ein Bild zu Ihrer Suchmeldung hinzufügen möchten, können Sie dies über den Link in der Bestätigungs-E-Mail vornehmen, die Sie nach der Verlustmeldung Ihres Tieres von uns erhalten haben.

  • 7. Wie komme ich an Suchplakate?

    Suchplakate können Sie einfach online bestellen und bekommen diese dann per Post oder als PDF von uns zugesandt. Ganz wie Sie wünschen.

  • 8. Warum kann ich mein Suchplakat noch nicht ausdrucken?

    Bevor Sie das TASSO-Suchplakat Ihres vermissten Tieres ausdrucken können, muss das Plakat von unserem Team überprüft werden. Das kann leider etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald das TASSO-Suchplakat überprüft worden ist, senden wir es Ihnen umgehend per E-Mail zu.

Fragen zu Datenänderungen

TASSO-Nutzerkonto

Fragen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten bei TASSO

  • 1. Wie kann ich TASSO-Suchhelfer werden?

    Wenn Sie Teil unseres Netzwerkes rund um den TASSO-Suchservice werden möchten, melden Sie sich hier als TASSO-Suchhelfer an. Sie erhalten die TASSO-Suchmeldungen per Mail zugeschickt.

    Oder nutzen Sie die TASSO-App „Tipp-Tapp“: Die TASSO-Suchmeldungen werden für einen von Ihnen festgelegten Standort direkt auf Ihrem Smartphone angezeigt und geben Ihnen einen umfangreichen Überblick über die Tiere, die bei TASSO als vermisst gemeldet worden sind. 

  • 2. Kann ich TASSO auch ehrenamtlich unterstützen?

    Als Spendenorganisation sind wir immer dankbar, wenn uns Tierfreunde ehrenamtlich unterstützen möchten. Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich hier an: Anmeldung ehrenamtliche Hilfe

  • 3. Wo kann ich generell Fotos hochladen?

    Wir bekommen immer wieder Fotos von Tierfreunden, die sie uns unentgeltlich zur Verfügung stellen, damit wir sie beispielsweise zur Bebilderung unserer Beiträge auf den Social Media-Kanälen von TASSO einsetzen können. Wenn auch Sie uns Fotos Ihres tierischen Freundes zusenden möchten, nutzen Sie bitte das folgende Formular auf der TASSO-Homepage: Foto zusenden. Vielen Dank!

Fragen zum Tierschutz

  • 1. Warum setzt sich TASSO für Auslandstierschutz ein?

    Nach unserer Auffassung endet der Schutz unserer Mitgeschöpfe nicht an der Landesgrenze, und die Hilfe für die Straßenhunde im Ausland ist für uns im Rahmen des ethisch motivierten Tierschutzes eine wichtige Aufgabe. Ethik ist für uns unteilbar, und wenn man das Elend der Straßenhunde sieht, kann man als Tierschützer und Tierfreund nicht einfach wegsehen und die Tiere ihrem Schicksal überlassen.

    Natürlich ist es unser vorrangiges Ziel, das Bewusstsein für den Tierschutz in den betroffenen Ländern zu verbessern. Im Rahmen unserer Möglichkeiten tun wir dies auch und reden nicht nur davon, sondern führen Gespräche und Verhandlungen mit den vor Ort verantwortlichen Politikern sowie auf EU-Ebene. Allerdings ist dies insgesamt eine langfristige Aufgabe angesichts mangelndem politischen Willen und vielfach fehlender Bereitschaft in der Bevölkerung dieser Länder.

    TASSO unterstützt seriöse, gemeinnützige Tierschutzorganisationen, die im Rahmen ihres Auslandstierschutzes Kastrationsaktionen vor Ort durchführen, um die Straßenhund-Population nachhaltig und tierschutzgerecht zu kontrollieren, Tierheime dort finanziell und materiell zu unterstützen und Hunde nach Deutschland zu vermitteln, um das Leid der Tiere einzudämmen. Darüber hinaus führen wir selbst Kastrationsaktionen vor Ort durch.

    Dass bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland alle tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Auflagen (Traces-Meldung, Untersuchung vom Amtstierarzt vor Ort und vom Amtstierarzt in Deutschland) eingehalten werden und kein Gewinn erzielt wird, ist für uns selbstverständlich. Die beispielsweise vom Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) nach Deutschland vermittelten Hunde verfügen alle über den erforderlichen Impfschutz, den EU-Heimtierausweis, sind mit einem Mikrochip gekennzeichnet, tierärztlich untersucht und gegen Parasiten behandelt. Die Hunde werden hier vom bmt in liebevolle und verantwortungsbewusste Familien vermittelt. Wie bei jeder Vermittlung des bmt wird dies durch eine Vorkontrolle, Abgabevertrag und Nachkontrollen sichergestellt.

    Es werden auch keine „Problemhunde importiert“, sondern in der Regel kleinere, freundliche, gut sozialisierte Familien-Hunde nach Deutschland vermittelt, die man in den deutschen Tierheimen eher seltener vorfindet und die den hiesigen Hunden keinen Tierheimplatz wegnehmen. Im Gegenteil: Viele Tierfreunde, die sich entschieden haben, einen Auslandshund aufzunehmen, entscheiden sich nicht selten, wenn sie dann im Tierheim sind, für einen „deutschen Langzeitinsassen“. Darüber hinaus werden Tierfreunde, die einen Auslandshund adoptieren, keinen Hund bei einem unseriösen Züchter/Welpenhändler kaufen.

    Ungeachtet dessen ist uns auch die Situation der deutschen Tierheime bewusst, unsere aktuellen Aktionen zur Katzenkastration im Rahmen des Bündnis „Pro Katze“ sowie zur Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen und der Bekämpfung des unseriösen Welpenhandels dienen letztlich der (finanziellen) Entlastung und Unterstützung der deutschen Tierheime.

  • 2. Was tun bei tierschutzwidriger Tierhaltung?

    Wir Tierschützer sind (leider) nicht befugt, bei Misshandlungen oder tierschutzwidriger Haltung von Tieren dem Halter Auflagen zu machen oder gar die Tiere wegzunehmen. Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes sind in Deutschland vorrangig die Veterinärämter zuständig.

    Bitte wenden Sie sich umgehend an das zuständige Veterinäramt, um den Tieren rasch und effektiv zu helfen. Sollte dies ergebnislos bleiben, haben Sie die Möglichkeit, bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu erstatten.

    Hilfreich ist es, die Missstände (Ort, Art und Anzahl der Tiere, Datum und Uhrzeit) zu dokumentieren und Zeugen zu benennen, die Ihre Aussage unterstützen.

    Lesen Sie auch unsere Tipps zu Erstattung einer Strafanzeige.

  • 3. Was tun bei Verdacht auf Welpenhandel?

    Sie sollten umgehend Ihr zuständiges Veterinäramt über diesen Welpenhandel informieren. Das Amt kann dann überprüfen, ob der Händler über die notwendige Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz verfügt und ob alle tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

  • 4. Was ist zu beachten bei Weidetierhaltung im Sommer?

    Grundsätzlich gilt, dass Weidetieren, wie Pferden, Ponys oder Kühen, im Sommer ausreichend Wasser zur Verfügung stehen muss und sie ebenfalls über ausreichend Schattenplätze verfügen müssen, um sich vor Sonnen- und Hitzeeinwirkung zu schützen. Die Schattenplätze (das können unter anderem Laubbäume sein) müssen so beschaffen sein, dass sie allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten.

    Bei Beobachtung einer unsachgemäßen Weidetierhaltung sollten Sie umgehend das zuständige Veterinäramt informieren und gegebenenfalls gegen den Tierhalter Anzeige wegen Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten.

    Lesen Sie auch unsere Tipps zu Erstattung einer Strafanzeige.

  • 5. Weidetierhaltung im Winter

    Für die Haltung von Weidetieren, die im Winter im Freien gehalten werden (Winterfreilandhaltung), gibt es Empfehlungen, die regelmäßig zu Beginn der kalten Jahreszeit in Pressemitteilungen von den Regierungspräsidien beziehungsweise den Landkreisen oder Veterinärämtern veröffentlicht werden. So muss Weidetieren in Freilandhaltung im Winter ein Witterungsschutz zur Verfügung stehen, der sie vor Wind und Nässe schützt und ihr Wohlbefinden sichert. Der Witterungsschutz muss groß genug sein, um allen Tieren eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten. Der Windschutz muss bei Freilandhaltung mindestens zweiseitig sein. Darüber hinaus sollte Wasser ständig zur Verfügung stehen sowie ein trockener Liegeplatz.

    Spezifische gesetzliche Vorschriften, die die Anforderungen an die Haltung von Rindern regeln, existieren in Deutschland nicht. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden nur die Anforderungen an die Haltung von Kälbern geregelt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass Rindern Kälte weitaus weniger ausmacht als Hitze.

  • 6. Dürfen Jäger Hunde oder Katzen erschießen?

    Der Abschuss von Hunden und Katzen durch Jagdausübungsberechtigte im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes ist leider erlaubt, wird von uns aber entschieden abgelehnt.

    Hunde und Katzen sind keine jagdbaren Tiere im Sinne des Jagdrechtes, dürfen aber im Rahmen des sogenannten Jagdschutzes getötet werden. Unzählige Hunde und Katzen werden so jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen und getötet. Die derzeitige gesetzliche Regelung zur Erlaubnis des Abschusses von Haustieren ist unverhältnismäßig und willkürlich und geht weit über das hinaus, was zum Schutz von Wildtieren notwendig ist. Das bestehende Ordnungsrecht ist ausreichend, um gegen Hunde, die Wild nachstellen, vorzugehen.

    Mehr zum Thema Haustierabschuss finden Sie in unserer Rubrik Tierschutzthemen.

Fragen zu Gesundheit und Recht

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