zurück zur Übersicht Anteilige Rückzahlung des Kaufpreises 29.06.2024 von Stella H. Und zwar geht es darum, dass eine Freundin vor 2,5 Jahren und 6 Monaten Kitten von mir privat gekauft hat, ohne Papiere, Ahnentafel oder sonstiges. Sie hat die Katzen vorher mehrfach gesehen und wollte diese unbedingt haben. Ihr jetziger Partner meinte nun es wäre zuviel Geld gewesen etc . und wollen jetzt von mir die Hälfte zurück gezahlt haben, allerdings hat sie diese Katzen schon weiterverkauft. Hat sie rein rechtlich darauf einen Anspruch? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Indem Sie sich mit Ihrer Freundin darüber einig geworden sind, um welche konkrete Katzen es geht und über den Kaufpreis, haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen, der auch mündlich geschlossen werden kann. Indem Sie ihr die Katzen übereignet und sie Ihnen den vereinbarten Kaufpreis gezahlt hat, ist der Kaufvertrag auch von Ihnen beiden erfüllt worden. Da die Rückzahlung nicht aufgrund einer Krankheit einer Katze o.ä. gefordert wird, sondern scheinbar nur eine nachträgliche Reduzierung des vereinbarten und auch schon gezahlten Kaufpreises bezweckt werden soll, ergeben sich jedenfalls aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für einen Rückzahlungsanspruch. Da Sie jedoch schreiben, es sei „zu viel Geld gewesen, etc.“ scheinen weitere Gründe genannt worden zu sein, so dass diese bekannt sein um die Rechtslage prüfen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist sehr kurz, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Indem Sie sich mit Ihrer Freundin darüber einig geworden sind, um welche konkrete Katzen es geht und über den Kaufpreis, haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen, der auch mündlich geschlossen werden kann. Indem Sie ihr die Katzen übereignet und sie Ihnen den vereinbarten Kaufpreis gezahlt hat, ist der Kaufvertrag auch von Ihnen beiden erfüllt worden. Da die Rückzahlung nicht aufgrund einer Krankheit einer Katze o.ä. gefordert wird, sondern scheinbar nur eine nachträgliche Reduzierung des vereinbarten und auch schon gezahlten Kaufpreises bezweckt werden soll, ergeben sich jedenfalls aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für einen Rückzahlungsanspruch. Da Sie jedoch schreiben, es sei „zu viel Geld gewesen, etc.“ scheinen weitere Gründe genannt worden zu sein, so dass diese bekannt sein um die Rechtslage prüfen zu können.