zurück zur Übersicht Kater 14.07.2024 von Vanessa W. Hallo, Vielleicht könnt ihr mich helfen. Mein Nachbar möchte mit mir vors Gericht. Da meine Katze beim ihm eindringt. Er hat 24 Stunden sein Kellerfenster offen,wo seine 4 Katzen durch gehen,meine jetzt natürlich auch. Er verlangt,dass ich meine Katze weggeben soll. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist auch nur eine recht allgemeine Antwort möglich. Ihre Nachbar kann Ihnen weder verbieten Ihrer Katze Freigang zu gewähren, geschweige denn Sie dazu verpflichten, Ihre Katze, sprich Ihr Eigentum abzugeben, auch nicht mit Hilfe eines Gerichts. Allerdings könnte er Sie unter Umständen mit Hilfe eines Gerichts dazu verpflichten Ihre Katze so zu halten, dass sie sein Haus nicht mehr betritt, so hat im Ergebnis das Landgericht Bonn im Jahre 2009 einen Fall entschieden. Allerdings hängt es von den Einzelheiten ab, ob das zuständige Gericht auch in Ihrem Fall so entscheiden würde, da dies im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden ist. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist auch nur eine recht allgemeine Antwort möglich. Ihre Nachbar kann Ihnen weder verbieten Ihrer Katze Freigang zu gewähren, geschweige denn Sie dazu verpflichten, Ihre Katze, sprich Ihr Eigentum abzugeben, auch nicht mit Hilfe eines Gerichts. Allerdings könnte er Sie unter Umständen mit Hilfe eines Gerichts dazu verpflichten Ihre Katze so zu halten, dass sie sein Haus nicht mehr betritt, so hat im Ergebnis das Landgericht Bonn im Jahre 2009 einen Fall entschieden. Allerdings hängt es von den Einzelheiten ab, ob das zuständige Gericht auch in Ihrem Fall so entscheiden würde, da dies im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme im Einzelfall zu entscheiden ist. Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.