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Rückgabe an Züchter

von Julia E.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns bei einer Züchterin am 10.03.24 einen Chihuahua Rüde gekauft. Nun hatte ich die Züchterin bereits im April wieder kontaktiert, da der Welpe an einem Auge und mittlerweile an beiden Augen ein sogenanntes Cherry eye entwickelt hat, was sich nur operativ richten lässt, da die Tropfen über mehrere Wochen nicht geholfen haben. Schon da habe ich ihr auch von unserer familiären Situation erzählt, da sich der Alltag mit unserem Baby und größeren Tochter und dem Hund sehr schwierig gestaltet. Wir werden ihm zeitlich nicht mehr gerecht und er entwickelte bereits Eigenarten, wie einen ausgeprägten Beschützerinstinkt und maßregelt unsere Kinder und möchte diese mit erziehen, was täglich zur Herausforderung wird. Er passt nicht in unser Familienleben, daher habe ich sie gebeten den Hund zurück zu nehmen und anderweitig zu vermitteln, da sie dies im Vertrag so geregelt hat, entweder ein Drittel des Kaufpreises oder gar unentgeltlich wieder zurück zu nehmen. Sie stellt sich aber quer und meinte ich solle ihn wenn dann anderweitig vermitteln. Laut Vertrag ist aber eine Vertragsstrafe eingebaut und deutlich geschrieben, dass er nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Was kann ich jetzt tun? Diese Situation ist auf Dauer so nicht tragbar und auch für den Hund keine schöne Situation. Ich hoffe auf Rückmeldung und Infos

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der zitierten Klausel könnte es sich um ein Vorkaufsrecht der Züchterin handeln, wobei anhand der konkreten Vertragstextes geprüft werden müsste, ob diese Klausel wirksam formuliert ist.
 
Indem Sie mit der Bitte der „Rücknahme“ an die Züchterin herangetreten sind und ihr die Möglichkeit eingeräumt haben dieses Vorkaufsrecht auszuüben, was sie jedoch abgelehnt hat und sie Sie aufgefordert hat ihn selbst an Dritte zu vermitteln, dürfte kein Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe an Dritte vorliegen, so dass auch keine Vertragsstrafe gefordert werden könnte. Um dies jedoch im Detail zu prüfen, müsste der Kaufvertrag und Ihre Korrespondenz mit der Züchterin eingesehen werden. Sofern Sie die Weigerung der Züchterin den Hund zurückzukaufen sowie die Zustimmung zur Weitervermittlung schriftlich oder elektronisch haben (WhatsApp, E-Mail, etc.) speichern Sie dies vorsorglich ab, falls es zu doch zu einem Streit mit der Züchterin kommen sollte.
 
 

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