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Problemfeststellung nach Welpenkauf

von Patricia S.

Sehr geehtre Frau Fries, der folgende Fall ist ein bisschen konfus und durcheinander, aber ich versuche ihn bestmöglich zu schildern. Alles fing damit an, dass meine Schwester sich vor ca. 6 Monaten einen Malteser-Chihuahua-Hybrid angeschafft hat. Eigentlich sollte bei ihr kein neuer Hund her, aber sie hat sich von der sogenannten "Züchterin" eine rührende Geschichte auftischen lassen. Wenn der Welpe nicht heute noch ein neuen Zuhause bekäme, würde der hundehassende Nachbar den armen Kleinen am nächsten Tag vergiften. Er würde auch nur 950€ kosten. Meine Schwester hat den Kleinene dementsprechend am gleichen Tag mit Sack und Pack mitgenommen, einen Vertrag unterschrieben und eine Ratenzahlung vereinbart. Meine Schwester hat leider prinzipell keine Ahnung von Hunden. Nach langem Hin und Her ist der kleine Mann nun mit 9 Monaten bei mir gelandet, da sie sich nicht mehr um ihn kümmern möchte. Ich war mit seinem Impfausweis bei meinem Tierarzt des Vertrauens und der deckte einiges auf: der Kleine hat keine Grundimmunisierung, keine Tollwutimpfung, hat einen Hodenhochstand (wahrscheinlich von Geburt an, was operiert werden muss) und der ausgestellte Impfpass ist prinzipell nicht ganz koscher. Bei der Züchterin ist er auch noch nicht bezahlt. Laut Kaufvertrag wurde er aber angeblich vollständig geimpft und gesund übergeben, was ja nicht den Tatsachen entspricht. Der Kaufvertrag läuft noch immer auf meine Schwester, da wir untereinander bzw. mit der "Züchterin" noch keinen neuen gemacht haben. Durch die aufgetretenen Probleme bin ich aber nicht bereit, die 950€ zu bezahlen, da ja verheimlichte Mängel vorliegen. Bin ich bzw. wir damit im Recht und kann ich da auf der gesetzlichen Grundlage damit argumentieren oder darf die Züchterin trotzdem auf die 950€ bestehen? Ich freue mich auf ihre Antwort und verbleibe bis dahin Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gewährleistungsansprüche entstehen aus einem Kaufvertrag und bestehen daher zwischen diesen beiden Kaufvertragsparteien, sprich Ihrer Schwester und der Verkäuferin. Auf Seiten Ihrer Schwester als Käuferin wären daher die Gewährleistungsansprüche wegen der (fehlenden) Impfung und dem Hodenhochstand zu prüfen, auf Seiten der Verkäuferin/“Züchterin“ besteht der Anspruch auf vollständige Zahlung des Kaufpreises bzw. der vereinbarten Raten. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang daher unter anderem auch, ob in dem Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung und ein Rückkaufs-/Vorkaufsrecht zugunsten der Verkäuferin enthalten ist. Anhand der Einzelheiten ist dann im zweiten Schritt zu prüfen, was rechtlich zwischen Ihnen und Ihrer Schwester vereinbart wurde (haben Sie den Hund nur in Pflege oder sollten Sie Eigentümerin werden) etc. und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, mögliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Verkäuferin durch Ihre Schwester oder durch Sie (zu prüfen wäre, ob eine Abtretung an Sie sinnvoll wäre, o.a.) geltend zu machen.
 
Sie sollten sich daher vor einer (weiteren) Korrespondenz mit der Verkäuferin an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um einer vertraulichen Beratung die Rechtslage und das sinnvolle weitere Vorgehen besprechen zu können.
 

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