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Reservierungsanzahlung als Entschädigung für den Verkäufer

von Stefanie A.

Hallo, wir haben auf eine Anzeige für einen Welpen bei einem privaten Vermehrer Interesse für einen Welpen ohne Papiere bekundet in der Anzeige stand auch es ist für die Reservierung eines Anzahlung zu leisten. Wie hoch war nicht angegeben. Da wir nicht weit wegwohnen haben wir die Familie jede Woche ( ab der 2. Lebenswoche der Welpen ) besucht und einen Welpen für uns ausgesucht. Dies auch mündlich bekundet bis zur 8. Woche war alles gut. Beim ersten Impftermin wurde bei dem Welpen ein zu kurzer Unterkiefer und somit eine Zahnfehlstellungen festgestellt. Die Tiereärztin hat dem Hund eine Zuchtuntauglichkeit ausgesprochen. Welche gesundheitlichen Folgen dis für den Hund haben könnte wurde angeblich nicht weiter besprochen Der Hund soll lediglich vier zum Kauen bekommen. Dann wäre alles kein Problem. Zwei Tage später waren wir wieder da ich habe mir das Gebiss angeschaut und auch Fotos gemacht. Ich habe aber nicht nicht den Hund abgelehnt. Zu Hause habe ich zu dem Kieferproblem recherchiert und die Sorge wurde immer größer. Mir ging es in erster Linie darum, wie hat die Therapie Auswirkungen auf den Hund entwickelt sie dadurch eine Angststörung oder wird sie gar aggressiv., denn die Therapie ist aufwendig und nicht schmerzlos und dann natürlich die ungeahnten Kosten die nun eingeplant werden müssen.mein Umfeld hat mir sehr deutlich vom Kauf abgeraten. Am nächsten Tag habe ich sie wissen lassen ich erkundige mich bei einem Tierarzt der auf Zahnmedizin spezialisiert ist über die Folgen und was man tun kann . Ich wollte sogar einen Vorstellungstermin machen. Als ich nur erwähnt habe Welpe und zu kurzer Unterkiefer wurde ich gestoppt im reden und gefragt ob ich den Hund schon gekauft und zu Hause habe. Ich verneinte dies und darauf hin sagter er ganz klar kaufen sie ihn nicht. Gibt nur Probleme für sie und den Hund. Darauf hin habe ich mich bei der Familie gemeldet und den Kauf des Welpen abgesagt. Wir hatten noch nichts schriftliches in der Hand. Ich weiß eine Mündliche Zusage ist auch eine Kaufzusage. Jetzt wollen sie Nachträglich die Anzahlung als Entschädigung haben wir hatten sie noch nicht gezahlt und sie meinte irgendwann in der vierten Woche alles gut wir machen das dann alles zusammen mit dem Kaufvertrag,wenn ihr sie abholt. Der Welpe ist nicht so gesund wie ich es am Anfang geglaubt habe und bin nur aus diesem Grund. Vom Kauf zurückgetreten. Dürfen die Verkäufer diese Entschädigungszahlung von mir verlangen. Sie schalten wohl auch einen Anwalt ein Wer ist im Recht? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider läßt sich das an dieser Stelle nicht so einfach beantworten, weil unter anderem geprüft werden muss, ob es sich um eine reine Reservierung handelte oder ob der Kaufvertrag zwischen Ihnen bereits mündlich zustande gekommen war, von dem Sie zurückgetreten sind.
 
Die Verkäufer fordern eine „Entschädigung“, fraglich ist zum einen wofür, sprich welcher konkrete Schaden entstanden und worin das dafür notwendige Verschulden auf Ihrer Seite liegen sollte. Auch wenn es sich um eine Art Strafzahlung handeln sollte, wäre zu prüfen, ob diese überhaupt wirksam ist, weil Ihr Verhalten aufgrund des Mangels des Welpen, der im Verantwortungsbereich der Verkäufer entstanden ist, beruht. Auch der Umstand, dass die Verkäufer auf die Reservierungsgebühr/Anzahlung verzichtet haben müsste geprüft werden. Ich nehme an, dass es einen (umfangreichen) WhatsApp-Verlauf zwischen Ihnen gibt, der eingesehen werden müsste.
 
Sollten Sie tatsächlich Post von einem Anwalt erhalten, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht nicht nur um den Anspruch der Gegenseite prüfen zu lassen, sondern auch ob Sie möglicherweise auch Gegenansprüche haben könnten für die diversen Besuche dort, z.B. für die entstandenen Fahrkosten oder andere Aufwendungen.
 

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