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Hungriger, ausgewilderter Kater

von Julia S.

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um einen kastrierten Kater, der nicht bei seiner Besitzerin, sondern hauptsächlich ca. 3 km entfernt bei einer Schrebergartenanlage ständig lebt. Dort ist laut Satzung Tierhaltung nicht erlaubt. Der Kater jagt auf benachbarten Feldern Mäuse. Dort ist auch ein Vogelschutzgebiet. Er liegt oft am Rand der Felder auf oder an einer schmalen, asphaltierten Straße und wartet auf Passanten, die ihn anscheinend ab und zu (selten) füttern. Da gibt es mindestens zwei Personen, mit denen ich gesprochen habe und die glauben, dass er niemandem gehört und dort wild lebt, auch wegen seines abgemagerten Aussehens. Er lebt dort leider gefährlich, weil er teilweise mitten auf der Straße und in einer Kurve liegt und die schnellen Radfahrer und Autos ihn besonders im Dunklen sehr spät sehen. Die Straße ist nicht beleuchtet und manche Fahrräder auch nicht. Und auf den Feldern lassen Hundebesitzer ihre Hunde immer wieder frei laufen. Da der Kater dort fast jeden Abend sehr hungrig auf "Futterspenden" wartet, habe ich inzwischen seinen Chip ausgelesen und mit der Besitzerin Kontakt aufgenommen. Sie behauptet, er führe dort ein gutes, artgerechtes und glückliches Leben und sei nicht zu schlank oder unterernährt. Sie behauptet, der Kater käme nur nicht nach Hause, weil er von Passanten gefüttert wird. Mir fiel aber auf, dass der Kater keinerlei Zugang zur Wohnung der Halterin hat. Er müsste an einer Hauptstraße vor dem Haus am schmalen Gehweg warten - ob er zufällig entdeckt und eingelassen wird. Das ist zu gefährlich für ihn. Dazu möchte sich die Eigentümerin jedoch nicht äußern. Inzwischen traf ich den Kater mehrfach tagsüber beim Joggen am Feld an. Schon zweimal, nachdem ich ihm 100 g gutes Feuchtfutter gegeben hatte, legte er sich lange auf meinen Schoß, putzte sich und döste dort. Es fiel mir schwer, ihn dort zu verlassen, aber ich darf ihn ja nicht einfach mitnehmen. Ihm fehlt auch menschliche Nähe und Geborgenheit. Ich würde gern ausprobieren, ob er sich bei uns mit einer Katzenklappe und Natur in der Nähe wieder eingliedern lässt. Er lebt doch ziemlich verwildert und vernachlässigt. Nun bin ich ratlos, wie ich dem Kater rechtskonform und artgerecht helfen kann. Leider will sich seine Eigentümerin nicht bei einer Fütterung vor Ort im Feld helfen lassen und meint, der Kater könne ja zu ihr nach Hause kommen, was er aber nicht tut. Der Kater tut nicht nur uns, sondern auch anderen sehr leid, weil er schon zeitweise sehr abgemagert ausgesehen hat, weil er anscheinend nur selten genug Futter erhält oder findet. Welche rechtskonformen Möglichkeiten gibt es, etwas für das Wohl des Katers zu tun? Der Kater müsste doch mindestens 2x am Tag gefüttert werden und eine warme, regengeschützte Schutzbehausung für die Nacht haben. Dafür ist doch die Eigentümerin verantwortlich. Kann TASSO mir dabei behilflich sein? Der Kater ist bei TASSO registriert. Herzlichen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie Ihnen der Kater leid tut und Sie ihm helfen möchten.
 
Als Privatperson können Sie dem Kater jedoch nur versuchen zu helfen, indem Sie die Halterin mittels Aufklärung und guten Worten erreichen oder wenn Sie sie z.B. dazu bringen Ihnen den Kater zu übereignen z.B. durch einen Verkauf, der dann auch zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten werden sollte. Verpflichtend einwirken kann jedoch nur das für die Beurteilung und Sicherstellung der artgerechten Tierhaltung örtliche zuständige Veterinäramt, das gegebenenfalls mit erforderlichen und geeigneten Auflagen handeln könnte. Ob dies eingeschaltet werden sollte, lässt sich an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen und sollte in einem vertraulichen und ausführlichen Beratungsgespräch erörtert werden.
 
Alternativ könnten Sie sich zunächst an die verschiedenen Katzenschutzvereine Ihres Wohnorts wenden, um sich zu informieren und eventuell Unterstützung zu bekommen.
 

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