zurück zur Übersicht Ex erfüllt den Übernahmevertrag nicht 17.10.2024 von Susanne J. Guten Tag, mein Ex und ich haben uns 2 Hunde gemeinsam geholt. Einen Übernahmevertrag habe ich unterzeichnet, einen er. Er hat sich nun getrennt und ist nur Party machen, die beiden Hunde bei mir. Ich würde gerne beide Hunde behalten - er darf in seiner Wohnung keinen Hund halten, auch auf der Arbeit nicht mitbringen und ist sonst auch wie gesagt zeitlich nicht in der Lage, sich zu kümmern. Habe ich eine Chance, beide Hunde behalten zu können, sprich auch den Hund, wo er unterzeichnet hat..? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Endgültig behalten dürfen Sie den Hund, wenn Sie entweder bereits Alleineigentümerin des Hundes sind oder noch werden, in dem er Ihnen den Hund entweder schenkt oder verkauft. Um die derzeitige Eigentumslage zu prüfen, müssen alle Einzelheiten und Vereinbarungen zwischen Ihnen zu dem Hund bekannt sein. Da Sie in Ihrer Überschrift angeben, dass Sie einen Übernahmevertrag geschlossen haben, an den er sich nicht hält, müsste insbesondere dieser Vertrag eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, so dass nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Endgültig behalten dürfen Sie den Hund, wenn Sie entweder bereits Alleineigentümerin des Hundes sind oder noch werden, in dem er Ihnen den Hund entweder schenkt oder verkauft. Um die derzeitige Eigentumslage zu prüfen, müssen alle Einzelheiten und Vereinbarungen zwischen Ihnen zu dem Hund bekannt sein. Da Sie in Ihrer Überschrift angeben, dass Sie einen Übernahmevertrag geschlossen haben, an den er sich nicht hält, müsste insbesondere dieser Vertrag eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.