zurück zur Übersicht Meine ex Freundin will mir den Hund wegnehmen 18.10.2024 von Mateusz J. Guten Tag , Ich habe seit 7 Jahren einen Hund der aber auf meinen damaligen besten Freund angemeldet war da ich den Hund nicht auf mich anmelden konnte . meine jetzige ex Freundin versucht mir den Hund wegzunehmen weil die sich mit meinem damaligen besten freund unter eine Decke getan haben. Der Hund ist auf meine jetzige Freundin angemeldet . Der Pass, der Chip und alle ärztlichen Rechnungen laufen seit 7 Jahren auf meinen Namen der Hund war auch nur bei mir daheim nie bei ihm oder bei ihr außer in meiner Anwesenheit. Ich habe es schon zu meinem Anwalt weiter geleitet da sie mich auffordert mit ihrem Anwalt den Hund raus zu geben bis zum 01.11.2024 Bin sehr verzweifelt und ängstlich Würde mich über ihre Antwort freuen Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Ihre Ex-Freundin tatsächlich einen Herausgabeanspruch hat, könnte anhand der Umstände Ihrer Schilderung zwar fraglich sein, so laufen die Dokumente auf Sie und Sie haben den Hund im Besitz, so dass zu Ihren Gunsten zunächst die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt. Zu prüfen ist jedoch, was damit gemeint ist, „dass Sie den Hund nicht auf sich anmelden konnten“, (geht es um die Anmeldung zur Hundesteuer oder handelt es sich um die Erlaubnis für einen gefährlichen Hund?), die Hintergründe bzw. mögliche Vereinbarungen hierzu. Daher ist es gut, dass Sie sich bereits anwaltlich vertreten lassen und all dies vertraulichen und so eine mögliche Abwehr des Herausgabeanspruch besprechen können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Ihre Ex-Freundin tatsächlich einen Herausgabeanspruch hat, könnte anhand der Umstände Ihrer Schilderung zwar fraglich sein, so laufen die Dokumente auf Sie und Sie haben den Hund im Besitz, so dass zu Ihren Gunsten zunächst die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt. Zu prüfen ist jedoch, was damit gemeint ist, „dass Sie den Hund nicht auf sich anmelden konnten“, (geht es um die Anmeldung zur Hundesteuer oder handelt es sich um die Erlaubnis für einen gefährlichen Hund?), die Hintergründe bzw. mögliche Vereinbarungen hierzu. Daher ist es gut, dass Sie sich bereits anwaltlich vertreten lassen und all dies vertraulichen und so eine mögliche Abwehr des Herausgabeanspruch besprechen können.