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Vorheriger Besitzer fordert Katzen wieder zurück trotz Zustimmung

von Josi K.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie hier um Hilfe, da es hier um das Wohl von zwei Katzen geht. Der Sachverhalt ist wie folgt. In unsere Nachbarschaft lebte ein Pärchen, welches im Besitz von zwei Main-Coon-Katzen war, die sie geschenkt bekommen haben. Seit Oktober letzten Jahres ist die Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und die Katzen blieben bei dem Partner. Die Katzen sind Freigänger. Seit Anfang des Jahres war der Nachbar, welche in der Wohnung weiterhin lebte, permanet beruflich und privat unterwegs und hat sich nie um die Katzen gekümmert. Ihm war es egal, wie die Katzen klar kommen. Er hat die Katzen sich selbst überlassen. Witterungsbedingt haben wir uns den Katzen sei Februar angenommen und Sie schließlich, nach Eingewöhnung, zu uns ins Haus geholt. Seit März leben die beiden bei uns und wir pflegen und versorgen sie mit allem was sie brauchen. Mehrfach haben wir unseren Nachbarn mitgeteilt, dass die Katzen bei uns sind und wir wollten auch geklärt haben, ob wir die Katzen nun behalten können, da seine Ex-Partnerin schon seit Monaten ausgezogen ist und er sich auch nicht um die Katzen kümmert. Er teilte uns mit, dass seine Ex-Partnerin hier auch zustimmen müsste und gäbe uns Bescheid. Während seines Auszugs im September haben wir ihn und seine Ex-Partnerin zusammen angetroffen und besprochen was nun mit den beiden Katzen ist, und ob diese bei uns bleiben können. Sowohl unser Nachbar (Besitzer) als auch seine Ex-Partnerin haben im beisein meines Ehemanns, unseren Söhnen zugestimmt, dass die Katzen bei uns bleiben. Sie gaben auch zu, dass die Katzen bei uns in guten Händen und bleiben in ihrem gewohnten Umfeld. Die Ex-partnerin darf in ihrer neuen Wohnung keine Tiere halten und er bestätigte, dass er sich nicht um die Katzen kümern könnte. Diese Bestätigung hat auch meine Schwester mitbekommen. Zwischenzeitlich ist unser Nachbar verzogen und fordert nun die Katzen zurück. Meine Frage ist nun, ob wir verpflichtet sind ihm die Katzen auszuhändigen, obwohl uns die Katzen von beiden Besitzern unter Zeugen geschenkt / überlassen wurden? Wir möchten uns von den Katzen nicht mehr trenne, da wir auch wissen, dass sie letztendlich auf einem Bauerhof leben müssen, wo sie wieder verwahrlosen und verwildern, da sich keiner um die Tiere kümmern wird. wieder verwahrlosen und werde alle möglichen Schritte einschlagen, dass sie bei uns bleiben können. Mit dem Veterinäramt habe ich auch schon Kontakt aufgenommen. Diese kennen die Situation, rieten mir aber einen Rechtsanwalt einzuschalten, da es hier um „Eigentums – Besitzrecht“ handelt. Falls wir die Katzen aus rechtlicher Sicht an den vorherigen Besitzer aushändigen müssen, besteht dann die Möglichkeit ihm dann für den Zeitraum der Pflege / Versorgung der Katzen die Unkosten in Rechnung zu stellen? Für zeitnahe Rückmeldung danke ich Ihnen sehr und wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die rechtliche Einordnung wird das Gespräch mit den beiden Vorbesitzern im September sein. Der Ablauf und Ihr Verständnis einer Überlassung sprechen für eine Schenkung und eine Eigentumsübertragung. Auch die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB spricht für Sie.
 
Wichtig zu wissen wäre mit welcher Begründung er nun die Herausgabe trotz des gemeinsamen Gesprächs über den Verbleibt der beiden Ihnen fordert um dies prüfen zu können. Zudem ist auch fraglich, ob er allein überhaupt die Herausgabe an sich fordern könnte, wo er doch zuvor geäußert hat, dass er nicht allein, sondern nur zusammen mit seiner Ex-Freundin über die Katzen entscheiden konnte.
 
Da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt war der Rat des Veterinäramts gut und richtig. Falls er weiterhin die Herausgabe fordert oder keine gütliche Lösung gefunden werden kann, sollte Sie sich anwaltlich über die Abwehrmöglichkeiten aber auch über ein mögliches Zurückbehaltungsrecht wegen der entstandenen Kosten beraten lassen.
 
 

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