zurück zur Übersicht Bruch des Implantats 21.10.2024 von Guido R. Guten Tag, meiner Hündin wurde im Januar 2023 ein Totalimplantat eingesetzt, Aufgrund einer HD. Beim Rennen auf dem Rasen ist Sie weggerutscht und das Implantat ist durchgebrochen. Nach Aussage des Tierarztes hält diese lebenslang und er war selber erstaunt das das passiert ist. Jetzt stehen ca. 7000-8000€ im Raum die ich für die anstehende OP bezahlen muss. Kann ich den Hersteller in Regress nehmen, da hier vermutlich ein Fehler im Implantat vorliegt? Röntgenbilder liegen vor. Wer könnte ein Gutachten des Implantats erstellen im Notfall? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wird zu prüfen sein, ob es sich um einen Fehler des Operateurs handelt oder um ein fehlerhaftes Produkt, für das der Hersteller haften muss. Da Sie in beiden Fällen die Beweislast trifft und insbesondere die Frage nach der Haftung des Herstellers für ein fehlerhaftes Medizinprodukt bzw. dessen Nachweis sehr kompliziert ist und Spezialwissen erfordert, wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Medizinrecht. Dies sollten Sie zur Sicherheit, wenn es tiermedizinisch vertretbar ist noch abzuwarten, auch schon vor der zweiten OP machen um sich beraten zu lassen, ob im Hinblick auf eine Beweisführung bzw. Beweissicherung zuvor spezielle Untersuchungen oder Röntgenbilder durchgeführt werden sollten. Lassen Sie sich wenn möglich später auch das beschädigte Implantat aushändigen um es begutachten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wird zu prüfen sein, ob es sich um einen Fehler des Operateurs handelt oder um ein fehlerhaftes Produkt, für das der Hersteller haften muss. Da Sie in beiden Fällen die Beweislast trifft und insbesondere die Frage nach der Haftung des Herstellers für ein fehlerhaftes Medizinprodukt bzw. dessen Nachweis sehr kompliziert ist und Spezialwissen erfordert, wenden Sie sich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Medizinrecht. Dies sollten Sie zur Sicherheit, wenn es tiermedizinisch vertretbar ist noch abzuwarten, auch schon vor der zweiten OP machen um sich beraten zu lassen, ob im Hinblick auf eine Beweisführung bzw. Beweissicherung zuvor spezielle Untersuchungen oder Röntgenbilder durchgeführt werden sollten. Lassen Sie sich wenn möglich später auch das beschädigte Implantat aushändigen um es begutachten zu lassen.