zurück zur Übersicht Tierschutzverein 05.11.2024 von M F Guten Tag! Ich hoffe, sie können mir weiter helfen, es geht um einen Hund aus dem Tierschutz, den ich zurückgegeben habe vor 5 Tagen das war ein Fehler und ich möchte in so gern wieder haben. Der Tierschutz weigert sich. Ich hatte an dem Tag eine Panikattacke, die ich länger nicht mehr hatte und habe überreagiert. Ich weiß, das war dumm aber ich muss doch auch rechte haben ich bin davon ausgegangen das sie mir weiter helfen können erstmal zurück zu Pflege Familie das wäre ok. Der Verein möchte das ich den Vertrag für den Hund unterschreibe, dass er zurück an den Verein geht möchte ich aber nicht da ich ihm wieder haben will sonst hätte ich nichts mehr in der Hand. Der Hund ist auch schon wieder zu Vermittlung drin, obwohl ich das noch nicht unterschrieben habe das ist doch auch nicht richtig. Ich hatte den Hund 2 Wochen das Geld bekomme ich auch nicht zurück. Das kann doch nicht richtig sein wie die das handhaben. Ich möchte nur wissen könnte ich ihm wieder zurückholen. Mit freundlichen Grüßen ! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich anhand Ihrer Schilderung nicht so einfach beurteilen, ob Sie einen Rückgabe-/Herausgabeanspruch haben. Sie werden mit dem Tierschutzverein zu Beginn einen Tierschutzvertrag/Adoptionsvertrag o.ä. abgeschlossen haben, in dem wahrscheinlich etwas zum Eigentum und/oder der Rücknahme/Rückgabe geregelt sein wird. Dieser Vertrag und die Regelungen müssten eingesehen werden. Wichtig ist des Weiteren ob und was Sie mit dem Tierschutzverein danach vereinbart haben rund um die Rückgabe, da Sie schreiben, dass Sie davon ausgegangen sind, dass es nur eine zeitweise Übergabe an die Pflegestelle sein sollte, der Verein den Hund bereits wieder in die Vermittlung aufgenommen hat, also von der endgültigen Rückgabe ausgegangen sein wird. Falls es hierzu WhatsApp oder E-Mail Korrespondenz gibt, müsste diese ebenso wie der zweiten Vertrag, den Sie unterzeichnen sollen, vorliegen und geprüft werden. Falls Sie sich mit dem Verein nicht zwischenzeitlich einigen konnten und Sie den Hund wieder bei sich haben, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu prüfen, ob mittels eines Eilverfahren z.B. wenigstens die Weitervermittlung an einen Dritten verhindert werden könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider läßt sich anhand Ihrer Schilderung nicht so einfach beurteilen, ob Sie einen Rückgabe-/Herausgabeanspruch haben. Sie werden mit dem Tierschutzverein zu Beginn einen Tierschutzvertrag/Adoptionsvertrag o.ä. abgeschlossen haben, in dem wahrscheinlich etwas zum Eigentum und/oder der Rücknahme/Rückgabe geregelt sein wird. Dieser Vertrag und die Regelungen müssten eingesehen werden. Wichtig ist des Weiteren ob und was Sie mit dem Tierschutzverein danach vereinbart haben rund um die Rückgabe, da Sie schreiben, dass Sie davon ausgegangen sind, dass es nur eine zeitweise Übergabe an die Pflegestelle sein sollte, der Verein den Hund bereits wieder in die Vermittlung aufgenommen hat, also von der endgültigen Rückgabe ausgegangen sein wird. Falls es hierzu WhatsApp oder E-Mail Korrespondenz gibt, müsste diese ebenso wie der zweiten Vertrag, den Sie unterzeichnen sollen, vorliegen und geprüft werden. Falls Sie sich mit dem Verein nicht zwischenzeitlich einigen konnten und Sie den Hund wieder bei sich haben, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um zu prüfen, ob mittels eines Eilverfahren z.B. wenigstens die Weitervermittlung an einen Dritten verhindert werden könnte.