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Eigentumsrechte Hund

von Denise E.

Liebe Frau Fries, meine Frage richtet sich um den Besitzanspruch eines Hundes. Ich frage für einen Freund, der sich Folgender Situation wiederfindet: Während seiner Beziehung mit seiner Freundin, haben sie einen Hund geholt, der Therapiehund ausgebildet werden sollte für die damalige Freundin. (wurde nicht, sie hat nach wenigen Stunden wieder abgebrochen). Er hat den Hund gezahlt (ist nachweisbar), sie steht aber alleine auf dem Kaufvertrag. Sie zahlt zwar die Krankenversicherung für den Hund, aber der Hund ist seit mehr als einem Jahr nicht mehr in Ihrem Physischen Besitz. Alle sonstigen Kosten die mit einem Hund einhergehen werden von besagtem Freund getragen (Steuer, Futter, Tierarztbesuche fahren/kosten werden von ihm getragen und Rechnung an die Freundin weiterr gegeben zum einsenden zur Versicherung, hat alle Unterlagen wie auch den original Kaufvertrag etc.). Jetzt habe ich mich bereit erklärt, über Nacht auf den Hund aufzupassen und von ihrer Seite gab es ein großen Aufschrei, dass sie nicht will, dass ich auf den Hund aufpassen. Kann sie das? Hat sie überhaupt noch ein Eigentumsrechte am Hund bzw kann sie über den Hund bestimmen unter den Oben genannten Voraussetzungen? Hätte der Freund das Eigentumsrecht bzw ein Teileigentumsrecht und eine Chance das alleinige Eigentum des Hundes zu erlangen sollte es vor Gericht gehen? MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist das so ohne weiteres nicht zu beurteilen. Die Prüfung der Eigentumslage ist sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten und insbesondere den zwischen den beiden getroffenen Vereinbarungen ab. Dass sie den Kaufvertrag auf ihren Namen abgeschlossen hat und der Hund ihr Therapiehund werden sollte, könnte für ihr Alleineigentum sprechen. Zu prüfen wäre aber, ob die Zahlung des Kaufpreises durch ihn und die Bezahlung der überwiegenden Kosten rechtlich eher für ein Gemeinschaftseigentum sprechen könnten. Wichtig zu wissen ist auch, was hinsichtlich des Hundes bei der Trennung vereinbart wurde und ob sie ihm den Hund überlassen hat. Es hat aber jedenfalls nach Ihrer Schilderung den Anschein, dass beide davon ausgehen könnten, dass ihnen der Hund gemeinschaftlich gehört und auch noch regelmäßiger Kontakt jedenfalls bezüglich des Hundes zwischen den beiden besteht. Als Eigentümerin könnte sie Sie zwar theoretisch von der Einwirkung auf den Hund ausschließen, zu prüfen wäre jedoch, ob dies auch gilt, wenn von einem Gemeinschaftseigentum auszugehen ist und aus welchem Grunde der Hund nicht bei Ihnen übernachten soll.
 
Wenn keine gütliche Lösung gefunden werden kann, sollte Ihr Freund sich in einem vertraulichen Beratungsgespräch über die Rechtslage und die Möglichkeiten Alleineigentum an dem Hund zu erlangen beraten lassen.

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