zurück zur Übersicht Kitten 01.12.2024 von Nadine S. Liebes Tasso Team Ich bin total verzweifelt da ich den größten Fehler gemacht habe Ich habe ein Maine coon kitten welches ich aufgezogen habe mit 14 Wochen verkauft . Das war mein Fehler . Die kleine Maus fehlt mir wahnsinnig und ich bin nur noch am weinen und möchte sie unbedingt wieder zurückhaben Gibt es für mich irgendeine Möglichkeit? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch sie die Abgabe bereuen wieder zurückhaben möchten, was jedoch nicht so einfach ist. Ich kann Ihre Trauer über die Abgabe des Kitten gut nachvollziehen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, die Katze übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seiner Katze endgültig aufgibt und sich von ihm endgültig trennt. Der neue Eigentümer kann dann (unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Normen) frei über die Katze verfügen. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, daher ergeben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Sie sich z.B. ein Rücktrittsrecht von diesem Kaufvertrag vorbehalten haben oder andere Gründe, die für einen Rückgabeanspruch sprechen, scheint es auf die Käufer anzukommen, ob Sie die Katze „Zurückkaufen“ könnten oder ob es andere Möglichkeiten gibt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch sie die Abgabe bereuen wieder zurückhaben möchten, was jedoch nicht so einfach ist. Ich kann Ihre Trauer über die Abgabe des Kitten gut nachvollziehen. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag abschließt, die Katze übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seiner Katze endgültig aufgibt und sich von ihm endgültig trennt. Der neue Eigentümer kann dann (unter Beachtung der tierschutzrechtlichen Normen) frei über die Katze verfügen. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, daher ergeben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Sie sich z.B. ein Rücktrittsrecht von diesem Kaufvertrag vorbehalten haben oder andere Gründe, die für einen Rückgabeanspruch sprechen, scheint es auf die Käufer anzukommen, ob Sie die Katze „Zurückkaufen“ könnten oder ob es andere Möglichkeiten gibt, den Kaufvertrag rückgängig zu machen.