zurück zur Übersicht Nachbarin will unsere Katzen gegen unseren Willen ins Tierheim bringen 02.12.2024 von Lou B. Guten Tag, Unsere Nachbarin fordert, dass wir eine kostenintensive Katzenleiter zu uns in den ersten Stock installieren, da sie der Meinung ist, wir würden unsere Katzen nicht artgerecht halten. Sollten wir dies nicht tun, droht sie damit, Zitat: "[unsere] Katzen eigenhändig ins Tierheim zu bringen." Wir lassen unsere beiden Stubentiger JEDEN TAG selbst über die Haustür rein und raus, sie bekommen morgens und abends ihr Fressen, schlafen hier und wir sorgen dafür, dass es den beiden gut geht. Dies scheint scheint aber die Nachbarin als nicht artgerecht einzustufen. Unsere Art der Haltung ist auch auch vom zuständigen Veterinäramt abgesegnet und wird als vollkommen unbedenklich eingestuft. Das Vet.Amt hat dies auch unserer Nachbarin so mitgeteilt, und dennoch droht besagte Nachbarin damit unsere Tiere eigenhändig ins Tierheim zu bringen. (im schlimmsten Fall setzt sie die Tiere irgendwo im Wald aus und wir könne sie gar nicht mehr ausfindig machen) Eine persönliche oder postale Kommunikation ist nicht möglich, da unsere Nachbarin entweder direkt wegrennt, uns beleidigt/anschreit oder Briefe ungelesen zurück in unseren Briefkasten wirft. Sie selbst verfasst aber Briefe, die sie uns an die Haustüre oder den Briefkasten klebt. Auch kontaktiert sie Familienmitglieder von meinem Partner. Von uns ausgehende Kommunikation ignoriert sie aber. Gibt es Möglichkeiten auf Ihre Androhung unsere Tiere ins Tierheim zu bringen zu reagieren oder rechtlich zu verfolgen? Das Veterinäramt meint, sie wären dafür nicht zuständig. Ist dem tatsächlich so? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Veterinäramt kann Ihnen rechtlich tatsächlich nicht mehr helfen, als es bereits getan hat, indem es Ihre Haltungsbedingungen kontrolliert hat und dies der Nachbarin mitgeteilt hat. Wenden Sie sich vorsorglich auch an die umliegenden Tierheime und informieren sie über die Situation, damit sie sich direkt bei Ihnen melden, falls die beiden dort abgegeben werden sollten. Heben Sie alle Briefe von ihr auf, sichern Sie andere Beweismittel, bitten Sie Zeugen sich die Vorfälle/Beleidigungen/Kontaktaufnahmen usw. regelmäßig schriftlich zu notieren, mit Datum, Ort und Uhrzeit. Wenden Sie sich mit all diesen Sachen an die örtliche Polizeiwache und schildern dort das Verhalten. Neben der Aufnahme einer Strafanzeige ist es vielleicht möglich, dass eine sogenannte Gefährderansprache vorgenommen werden kann, die die Nachbarin vielleicht zur Vernunft bringt. Ich nehme an, dass Sie denselben Vermieter haben, bitten Sie ihn, in der Sache zu vermitteln oder wenden sich an die örtliche Schiedsperson. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräche die sinnvollen möglichen rechtlichen Schritte zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Veterinäramt kann Ihnen rechtlich tatsächlich nicht mehr helfen, als es bereits getan hat, indem es Ihre Haltungsbedingungen kontrolliert hat und dies der Nachbarin mitgeteilt hat. Wenden Sie sich vorsorglich auch an die umliegenden Tierheime und informieren sie über die Situation, damit sie sich direkt bei Ihnen melden, falls die beiden dort abgegeben werden sollten. Heben Sie alle Briefe von ihr auf, sichern Sie andere Beweismittel, bitten Sie Zeugen sich die Vorfälle/Beleidigungen/Kontaktaufnahmen usw. regelmäßig schriftlich zu notieren, mit Datum, Ort und Uhrzeit. Wenden Sie sich mit all diesen Sachen an die örtliche Polizeiwache und schildern dort das Verhalten. Neben der Aufnahme einer Strafanzeige ist es vielleicht möglich, dass eine sogenannte Gefährderansprache vorgenommen werden kann, die die Nachbarin vielleicht zur Vernunft bringt. Ich nehme an, dass Sie denselben Vermieter haben, bitten Sie ihn, in der Sache zu vermitteln oder wenden sich an die örtliche Schiedsperson. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräche die sinnvollen möglichen rechtlichen Schritte zu besprechen.