zurück zur Übersicht Geschwindigkeitsbegrenzung 05.12.2024 von Carmen K. Hallo, Wir wohnen auf einem Hof, relativ abgelegen. Unser“Ort“ besteht aus 6 Höfen, alle so 10.000qm groß. Durch unseren „Ort“ führt eine Straße, 70 km/h darf man fahren. Heute wurde leider unser 5 jähriger Kater( kastrat)überfahren und liegengelassen. Vor 4 Jahren wurde sein Bruder dort überfahren. Ich würde nun gerne wollen das dort ein Blitzer aufgestellt wird und das die Geschwindigkeit auf mindestens 50 km /h runtergesetzt wird. Wo muss ich mich hinwenden, und habe ich damit Glück auf Erfolg? Würde mich freuen von Ihnen zu hören. VG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine direkte Möglichkeit bei der Ordnungsbehörde oder der örtlichen Polizei das Aufstellen einer mobilen oder stationären Radarfalle haben Sie leider nicht. Grundsätzlich wird dort eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt, wo sich Unfälle häufen, wo Gefahrenstellen bekannt sind, wo sich besonders geschützte Personen aufhalten (Senioren, Krankenhaus, Kindegarten, Schule, etc.) wo Fußgänger geschützt oder Anwohner besonders gegen Lärm geschützt werden müssen. Auch wenn natürlich Ihre zwei getöten Kater für Sie Grund genug wären befürchte ich, dass dies allein nicht ausreichen wird um die gewünschte Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit oder das Aufstellen einer Radarfalle zu erreichen. Schließen Sie sich mit den anderen Anwohnern zusammen, dokumentieren sie wenn möglich Verstöße gegen die erlaubte Geschwindigkeit und wenn es sie gibt, gefährliche Situationen mit Fußgänger, Anwohnern, an einer etwa vorhandenen Bushaltestelle etc. und wenden sich damit gemeinsam an das Ordnungsamt oder die Polizei.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine direkte Möglichkeit bei der Ordnungsbehörde oder der örtlichen Polizei das Aufstellen einer mobilen oder stationären Radarfalle haben Sie leider nicht. Grundsätzlich wird dort eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt, wo sich Unfälle häufen, wo Gefahrenstellen bekannt sind, wo sich besonders geschützte Personen aufhalten (Senioren, Krankenhaus, Kindegarten, Schule, etc.) wo Fußgänger geschützt oder Anwohner besonders gegen Lärm geschützt werden müssen. Auch wenn natürlich Ihre zwei getöten Kater für Sie Grund genug wären befürchte ich, dass dies allein nicht ausreichen wird um die gewünschte Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit oder das Aufstellen einer Radarfalle zu erreichen. Schließen Sie sich mit den anderen Anwohnern zusammen, dokumentieren sie wenn möglich Verstöße gegen die erlaubte Geschwindigkeit und wenn es sie gibt, gefährliche Situationen mit Fußgänger, Anwohnern, an einer etwa vorhandenen Bushaltestelle etc. und wenden sich damit gemeinsam an das Ordnungsamt oder die Polizei.