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Katzen-Kidnapping

von Daniel B.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor etlichen Wochen ist unser Tasso-registrierter Kater nur noch selten zu Hause erschienen und kam seit Mitte Oktober gar nicht mehr zurück. Nach intensiver Suche und aktiver Nachfrage bei Mitbürgern innerhalb des näheren und mittleren Wohngebiets hat sich herausgestellt, dass das Tier von einem Ehepaar aktiv verpflegt und beherbergt wird. Beide Lebenspartner zeigten sich freudig über das zugelaufene (und gepflegte) Tier und haben keine Aktivitäten bzgl. Ermittlung des Halters unternommen. Nach Kontaktaufnahme mit dem Ehepaar und darauffolgenden Gesprächen und Messenger-Kommunikation, haben wir den Kater abgeholt, über mehrere Tage nicht nach draußen gelassen und ihn wieder erfolgreich an das vertraute Heim gewöhnt. Unserer Bitte an die Fremdfamilie, das Tier künftig nicht mehr zu füttern und ins Haus zu lassen, wurde augenscheinlich zumindest anfangs entsprochen, so dass sich die zwischenzeitliche Rückkehr des Tiers nach Freigang verstetigt hatte. Seit ca. 10 Tagen ist jedoch das Tier nicht mehr erschienen, da es erneut unbegrenzt (auch nachts) im fremden Haushalt aufgenommen wird, was wir aufgrund Rückfrage bei den betroffenen Personen bestätigt bekamen. Die Familie, insbesondere aber unsere Kinder leiden unter dem Verlust sehr. Für das Tier steht momentan ein Veterinärbesuch zur regelmäßigen Impfung an und der Transponder-Nr. sind noch unsere persönlichen Daten hinterlegt. Welche rechtlichen Ansprüche bestehen hinsichtlich eines formalen, wenn auch durch uns nicht gewollten Wechsel des Halters? Für eine Antwort und Unterstützung bedanken wir uns herzlich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da die Katzen wahrscheinlich immer wieder dorthin laufen werden.
 
Sie als Eigentümer haben aber das Recht andere von der Einwirkung auf ihren freilaufende Kater auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
 
Da das Ehepaar Ihre Bitten offensichtlich nicht respektieren, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen oder wie von Ihnen angefragt, dem Ehepaar den Kater, wenn auch schweren Herzens übertragen und das Eigentum übereignen.
 
 
 
Die Eigentumsübertragung kann entweder mittels eines Verkaufs oder einer Schenkung  geschehen. Ohne oder gegen Willen des Ehepaares ist der Eigentumsübergang jedoch nicht möglich.
 
Daher sollten Sie ein klärendes Gespräch mit dem Ehepaar führen, gegebenenfalls unter Einschaltung der örtlichen Schiedsperson oder mithilfe einer anderen dritten Person und eine Lösung finden. Das Ergebnis sollten Sie unbedingt zu Beweiszwecken aber auch zur Klarstellung in einem Schriftstück festhalten, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
 
Sollte auch dies nicht möglich sein oder zu keinem Ergebnis führen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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