zurück zur Übersicht Fehlbehandlung in Tierklinik. Tierarzt verlangt vollen Rechnungsbetrag 06.12.2024 von Mike H. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wenden uns heute an Sie, da wir uns mit unserem behandelnden Tierarzt im Streit befinden. Es geht um einen 8 Jahre alten Rack Russel Terrier namens Dexter. Dexter wurde in die Tierklinik eingeliefert, da er durch das Medikament Metacam massiven blutigen Durchfall bekommen hat. Während seines mehrtägigen Aufenthalts wurde der Durchfall nicht besser und er entwickelte eine Blutarmut. Da die Tierklinik keine Blutkonserven hatte, verlegten wir ihn zum Zwecke der Bluttransfusion in eine andere Tierklinik. Dort erholte er sich glücklicherweise durch die sofortige Bluttransfusion, sodass er nun wieder Gesund und zu Hause ist. Leider wurde Dexter zuvor in der Klinik schlecht bzw. Fahrlässig behandelt. Wir haben Dexter mehrfach besucht und während unserer Besuchszeiten wurden uns Futtermittel überreicht, welche er aufgrund von Unverträglichkeiten zu Hause niemals bekommen würde. Auf unsere geäußerten Bedenken, dass er das Futtermittel nicht verträgt, wurde uns sinngemäß gesagt: „Das ist erstmal egal. Es muss erstmal alles rein was er frisst. Hauptsache er frisst etwas.“ Zu keinem Zeitpunkt wurden wir durch die Mitarbeiter aufgefordert sein gewohntes Futter mitzubringen. Im guten Glauben akzeptierten wir das, da die Aussage ja von der Tierklinik gekommen ist. Dexters Zustand verschlechterte sich jedoch immer weiter und der blutige Durchfall konnte nicht in den Griff bekommen werden. Die Notwendigkeit einer Bluttransfusion wurde uns auch ziemlich Spät mitgeteilt. Eine Bestimmung der Blutgruppe wurde seitens der Klinik auch erst auf ausdrücklichen Wunsch unsererseits vollzogen. Nachdem die Blutgruppe ermittelt wurde verlegten wir Dexter nachts um 3 zur anderen Tierklinik, da diese eine passende Blutkonserve vorrätig hatten. Nach erfolgter Bluttransfusion erholte sich Dexter schnell, sodass er nach wenigen Tagen wieder nach Hause durfte. In der Tierklinik erhielt Dexter auch ausschließlich sein gewohntes Futter. Wir beschwerten uns per E-Mail bei den der ersten Tierklinik darüber, dass Dexter trotz massiven blutigen Durchfall Futtermittel verabreicht bekommen hat, welches er nicht verträgt. Von dem verabreichten Futtermittel bekommt Dexter Durchfall und daher sahen wir es kritisch, bei massiven blutigen Durchfall Futter zu verabreichen, wovon unser Hund unter normalen Umständen Durchfall bekommt. Nach einigen Tagen erhielten wir eine Antwort auf unsere Beschwerde. In dieser Antwort wurde der Fehler bzgl. Der falschen Futtermittelgabe eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Heute erhielten wir einen Brief mit einer offenen Restforderung in Höhe von rund 1.200€. Zuvor bezahlten wir bereits während der Behandlungszeit rund 4.000€ vor Ort. Die Kosten nach der Verlegung zur Tierklinik belaufen sich außerdem auf rund 4.000€. In der Antwort entschuldigte man sich in dieser Form: "Dass Dexter, wie Sie es schildern, trotz einer Unverträglichkeit mit getreidehaltigen Kaustangen gefüttert wurde, ist nicht in Ordnung und entspricht auch nicht den Vorgaben der Station. An seiner Box hing ein Schild, welches seine Allergie für unser Pflegepersonal kenntlich gemacht hat. Wir möchten uns für dieses Missverständnis ausdrücklich entschuldigen und werden die Situation mit den beteiligten Mitarbeitern besprechen." Gerne würden wir erfahren ob ein Rechtsstreit Erfolgsaussichten hat und ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung greifen könnte bzw. welcher Baustein in einer Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte. Außerdem wäre es natürlich interessant zu erfahren, ob der Rechnungsbetrag trotz der Fehler gerechtfertigt ist. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass es Ihrem Hund wieder besser geht. Weil meine Parson Russel Terrier Hündin ebenfalls eine Futtermittelallergie hat, wissen sie und ich aus eigener leidvoller Erfahrung, welche Beschwerden falsches Futter auslösen können. Gut ist, dass Sie schriftlich von der Tierklinik bestätigt haben, dass getreidehaltige Kaustangen verfüttert wurden und dass dies ein Fehlverhalten der Tierklinik war, auch wenn es meines Erachtens recht harmlos als „Missverständnis“ bezeichnet wird. Nicht nur um zu erfahren, ob es tatsächlich nur unverträgliche Kaustangen oder weiteres Futter war, sollten Sie Einsicht in die Behandlungsunterlagen fordern. Dieser Anspruch auf Akteneinsicht umfasst die Herausgabe aller naturwissenschaftlich konkretisierbaren physischen Befunde sowie Berichte über Behandlungsmaßnahmen (z.B. EKG, OP-Berichte, Narkoseprotokolle, Laborergebnisse, Futterplan) etc. Ob und in welchem Ausmaß die Gabe der Kaustangen sich auf seinen Zustand und die notwendigen Behandlungen ausgewirkt haben und welche Kosten durch das richtige Futter hätten vermieden werden können usw. müsste im Streitfall von einem Sachverständigen geprüft und beantwortet werden. Da die Tierarzthaftung sehr kompliziert und aufgrund der Beweislast des Tierhalters so schwierig ist, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte. Wenden Sie sich daher zur Überprüfung mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Wenn die Rechnung von einer der Verrechnungsstellen (bfs, etc.) gestellt wurde, informieren Sie diese über den Klärungsbedarf mit der Praxis und bitten um eine Verlängerung der Zahlungsfrist, um einen Mahnbescheid zu vermeiden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie am einfachsten durch einen Anruf bei der Versicherungsgesellschaft (nicht bei Ihrem Versicherungsmakler oder Maklerin) erfragen, ob dieser zivilrechtliche Sachverhalt von Ihrem Vertrag umfasst ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich, dass es Ihrem Hund wieder besser geht. Weil meine Parson Russel Terrier Hündin ebenfalls eine Futtermittelallergie hat, wissen sie und ich aus eigener leidvoller Erfahrung, welche Beschwerden falsches Futter auslösen können. Gut ist, dass Sie schriftlich von der Tierklinik bestätigt haben, dass getreidehaltige Kaustangen verfüttert wurden und dass dies ein Fehlverhalten der Tierklinik war, auch wenn es meines Erachtens recht harmlos als „Missverständnis“ bezeichnet wird. Nicht nur um zu erfahren, ob es tatsächlich nur unverträgliche Kaustangen oder weiteres Futter war, sollten Sie Einsicht in die Behandlungsunterlagen fordern. Dieser Anspruch auf Akteneinsicht umfasst die Herausgabe aller naturwissenschaftlich konkretisierbaren physischen Befunde sowie Berichte über Behandlungsmaßnahmen (z.B. EKG, OP-Berichte, Narkoseprotokolle, Laborergebnisse, Futterplan) etc. Ob und in welchem Ausmaß die Gabe der Kaustangen sich auf seinen Zustand und die notwendigen Behandlungen ausgewirkt haben und welche Kosten durch das richtige Futter hätten vermieden werden können usw. müsste im Streitfall von einem Sachverständigen geprüft und beantwortet werden. Da die Tierarzthaftung sehr kompliziert und aufgrund der Beweislast des Tierhalters so schwierig ist, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hätte. Wenden Sie sich daher zur Überprüfung mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht. Wenn die Rechnung von einer der Verrechnungsstellen (bfs, etc.) gestellt wurde, informieren Sie diese über den Klärungsbedarf mit der Praxis und bitten um eine Verlängerung der Zahlungsfrist, um einen Mahnbescheid zu vermeiden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie am einfachsten durch einen Anruf bei der Versicherungsgesellschaft (nicht bei Ihrem Versicherungsmakler oder Maklerin) erfragen, ob dieser zivilrechtliche Sachverhalt von Ihrem Vertrag umfasst ist.