zurück zur Übersicht Hundebiss 09.12.2024 von Meik N. Der Hund meiner Mutter, ist während der Aufsicht von Familienmitgliedern und meiner Abwesenheit von meinem Grundstück entlaufen und biss eine Frau in die Wade. Diese Frau fuhrt anschließend eigenständig ins Krankenhaus und erhielt eine Tetatanus spritze. Diese Tetatnus spritze führt zu einer Verdickung im Bauchraum, die operativ behandelt werden musste. Versichert ist der Hund über mich. Angemeldet laut Tasso auf meine Mutter. Steuern führe ich ab. Wer haftet in diesem Fall? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um bewerten zu können wer hier haftet, muss geprüft werden, wer Hundehalter ist (Ihre Mutter, Sie oder Sie beide), der gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haftet. Da § 833 BGB keine Definition des Tierhalters vorgibt, ist die Abwägung im Einzelfall entscheidet, dabei hat die Rechtsprechung wesentliche Indizien für die Tierhaltereigenschaft in ihren Urteilen beschrieben: „Tierhalter ist derjenige, dem aus eigenem Interesse auf längere Zeit die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, der für dessen Kosten aufkommt und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres trägt.“ Wer Eigentümer des Tieres ist, ist dafür nicht entscheidend, so können theoretisch Halter und Eigentümer zwei verschiedene Personen sein. Sie schreiben zwar, dass „es der Hund ihrer Mutter ist“, anderseits haben Sie auf Ihren Namen eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und versteuern ihn offensichtlich auch auf Ihren Namen (die Hundesteuerpflicht knüpft in der Regeln daran an, in welchem Haushalt der Hund lebt), zudem war er bei Ihnen, als dies könnte nach den oben genannten Kriterien dafür sprechen, dass Sie der Hundehalter sein könnten und den Fall dann Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung melden könnten, die sich um die Regulierung des entstandenen Schadens kümmern wird. Sollte es jedoch Besonderheiten in Ihrem Einzelfall geben oder zwischen Ihnen und Mutter oder mit der Geschädigten bereits Streit über Haftungsfrage herrschen oder mit einer Behörde wegen des Beißvorfalles, müssten dies in einer individuellen Beratung geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um bewerten zu können wer hier haftet, muss geprüft werden, wer Hundehalter ist (Ihre Mutter, Sie oder Sie beide), der gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haftet. Da § 833 BGB keine Definition des Tierhalters vorgibt, ist die Abwägung im Einzelfall entscheidet, dabei hat die Rechtsprechung wesentliche Indizien für die Tierhaltereigenschaft in ihren Urteilen beschrieben: „Tierhalter ist derjenige, dem aus eigenem Interesse auf längere Zeit die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, der für dessen Kosten aufkommt und der das wirtschaftliche Risiko des Verlustes des Tieres trägt.“ Wer Eigentümer des Tieres ist, ist dafür nicht entscheidend, so können theoretisch Halter und Eigentümer zwei verschiedene Personen sein. Sie schreiben zwar, dass „es der Hund ihrer Mutter ist“, anderseits haben Sie auf Ihren Namen eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen und versteuern ihn offensichtlich auch auf Ihren Namen (die Hundesteuerpflicht knüpft in der Regeln daran an, in welchem Haushalt der Hund lebt), zudem war er bei Ihnen, als dies könnte nach den oben genannten Kriterien dafür sprechen, dass Sie der Hundehalter sein könnten und den Fall dann Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung melden könnten, die sich um die Regulierung des entstandenen Schadens kümmern wird. Sollte es jedoch Besonderheiten in Ihrem Einzelfall geben oder zwischen Ihnen und Mutter oder mit der Geschädigten bereits Streit über Haftungsfrage herrschen oder mit einer Behörde wegen des Beißvorfalles, müssten dies in einer individuellen Beratung geprüft werden.