zurück zur Übersicht Kranke Katze nicht zum Tierarzt 09.01.2025 von Miriam S. Hallo. Ich habe einem vermeintlichen Freund meine Katze zum aufpassen gegeben, bis ich wieder eine eigene Wohnung habe. Im Sommer 2023 musste sie zum Tierarzt, was er seinerseits sagte er macht und organisiert, da ich selber nicht mobil bin und einen Fahrer organisieren hätte müssen, was kein Thema gewesen wäre. Er ist aber nicht gegangen, was jetzt am 26.12.2024 rausbekommen ist weil man meiner Katze fast alle Zähne ziehen musste. Es ist sein Verschulden und er hat ja auch gelogen, da er nicht war. Muss ich rechtlich die Rechnung tragen? Die er ja auch nicht auf meinen Namen gemacht hat, sondern auf seinen, weil er mir meine Katze auch nicht wiedergeben möchte. Ich hätte sie ihm angeblich geschenkt. 1 Tag vorher hat er noch geschrieben "ich weiß, dass es deine Katze ist", weil nach dem ich das erfahren habe, ist dort das Tierwohl nicht mehr sichergestellt und ich sie wieder haben wollte. Leider habe ich nichts schriftlich außer Zeugen und der Tierarzt, der ja bezeugen kann, dass eine Form von Tierqäulerei vorliegt. Man muss zum Tierarzt mit einem kranken Tier. LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie ihm die Katze nur zur Pflege überlassen und die Rückgabe vereinbart haben, haben einen (mündlichen) Verwahrungsvertrag geschlossen und sind Eigentümerin der Katze geblieben. Hiervon scheint auch er auszugehen, indem er von „Deiner Katze“ schreibt. Zusätzlich sind aber Sie beide gemäß § 2 Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, der Katze die notwendigen tierärztlichen Behandlungen zukommen zu lassen und ihr keine vermeidbare Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ob Sie die aktuelle Rechnung ganz oder teilweise bezahlen müssten, lässt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten Ihrer Vereinbarung hinsichtlich der Unterhaltskosten für die Katze nicht beurteilen. Leider schreiben Sie auch nicht, seit wann er die Katze bei sich hat, aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber, dass es bereits über 1,5 Jahre sind. Wichtig zu wissen wäre daher welche Vereinbarung Sie denn hinsichtlich bisherigen Futter- und Tierarztkosten gehabt haben und wurde diese bisher eingehalten? Hinsichtlich der aktuellen Tierarztrechnung ist dann auch zu bedenken, dass wenn er die Katze tatsächlich im Sommer 2023 zum Tierarzt gebracht hätte, wären Tierarztkosten für Ihre Katze angefallen, die Sie -je nach Vereinbarung zwischen Ihnen- hätten bezahlen müssen bzw. ihm erstatten müssen. Zu prüfen wäre daher, ob sie ihm den Mehrbetrag, der durch das lange Abwarten und den jetzigen Umfang des Eingriffs entstanden ist, auch noch erstatten müssten oder ob ihm ein Verschulden hieran nachzuweisen wäre. Da Sie die Katze zurückgefordert haben und er dies verweigert und eine Schenkung behauptet, sollten Sie sich möglichst bald bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie ihm die Katze nur zur Pflege überlassen und die Rückgabe vereinbart haben, haben einen (mündlichen) Verwahrungsvertrag geschlossen und sind Eigentümerin der Katze geblieben. Hiervon scheint auch er auszugehen, indem er von „Deiner Katze“ schreibt. Zusätzlich sind aber Sie beide gemäß § 2 Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, der Katze die notwendigen tierärztlichen Behandlungen zukommen zu lassen und ihr keine vermeidbare Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ob Sie die aktuelle Rechnung ganz oder teilweise bezahlen müssten, lässt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten Ihrer Vereinbarung hinsichtlich der Unterhaltskosten für die Katze nicht beurteilen. Leider schreiben Sie auch nicht, seit wann er die Katze bei sich hat, aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber, dass es bereits über 1,5 Jahre sind. Wichtig zu wissen wäre daher welche Vereinbarung Sie denn hinsichtlich bisherigen Futter- und Tierarztkosten gehabt haben und wurde diese bisher eingehalten? Hinsichtlich der aktuellen Tierarztrechnung ist dann auch zu bedenken, dass wenn er die Katze tatsächlich im Sommer 2023 zum Tierarzt gebracht hätte, wären Tierarztkosten für Ihre Katze angefallen, die Sie -je nach Vereinbarung zwischen Ihnen- hätten bezahlen müssen bzw. ihm erstatten müssen. Zu prüfen wäre daher, ob sie ihm den Mehrbetrag, der durch das lange Abwarten und den jetzigen Umfang des Eingriffs entstanden ist, auch noch erstatten müssten oder ob ihm ein Verschulden hieran nachzuweisen wäre. Da Sie die Katze zurückgefordert haben und er dies verweigert und eine Schenkung behauptet, sollten Sie sich möglichst bald bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.