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Hohe Tierarztrechnung

von Margarete P.

Guten Tag wir mussten am 04.01.25 in den Notdienst, da unsere Hündin sich die Daumenkralle eingerissen hat. Die stand ab und blutete. Der Arzt, hat den Verband, den wir notdürftig angelegt hatten in ca 10 Sec. weggeschnitten, die Haare ein wenig weg rasiert, - 1 Minute die Kralle entfernt, nur mit den Händen, ohne Zange, ohne Betäubung, ohne Röntgenbild, dann ein Mull mit einem Mini Klecks Salbe auf die Wunde gelegt und dann einen kleinen Bandageverband über die Wunde gemacht. Das ganze dauerte, wenn überhaupt, wenn man die Aufnahme von unseren Daten mitrechnet, 10 Minuten. Ein Beratungsgespräch gab es nicht, wozu auch. Stand aber auf er satten Rechnung von 284- Euro. Allein Verbandswechsel 50 Euro. Das steht trotz Notdienst in kleinem Verhältnis. Notdienstzulage ca 65 Euro Danke im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße Was kann ich tun, dass ich einen Teil erstattet bekomme ? Es kann nicht sein, dass Tierärzte willkürlich ihre Preise machen können und das 3 oder 4fache vom normalen Preis verlangen können. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Rentner- bin ich im Übrigen auch- ihren einzigen Freund ins Tierheim bringen müssen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie den Rechnungsbetrag als sehr hoch oder zu hoch empfinden. Da mit Überarbeitung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahre 2022 die Gebühren teils stark erhöht wurden und zusätzliche Gebührentatbestände aufgenommen wurden, erscheint mir der Rechnungsbetrag von 238,66 € netto/ohne Mehrwertsteuer auf den ersten Blick, ohne die Einzelheiten zu kennen jedenfalls nicht unrealistisch hoch, insbesondere weil es sich um die Behandlung im Notdienst handelte.
 
Für die Tätigkeiten der Tierärzte im tierärztlichen Notdienst gilt gemäß § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), dass die Gebühren mindestens mit dem 2-fachen und maximal sogar mit dem 4-fachen Satz abzurechnen sind und die Notdienstgebühr von 50,00 € jeweils plus Mehrwertsteuer hinzu kommt.
 
Laut der Nr. 251 Gebührenordnung (GOT) beträgt z.B. der einfache Satz für einen Verband anlegen oder abnehmen 17,50 € + MWSt. Da im Notdienst zweifach bis vierfach abgerechnet werden muss, konnte der Tierarzt für den Verbandswechsel zwischen 34,50 € und 69,00 € plus Mehrwertsteuer abrechnen, so dass der abrechnete Wert mit 50 € im mittleren Bereich lag. Hinzu kommt die Salbe und das Material für den neuen Verband usw.
 
Anhand der Rechnung müssten alle angegebenen Gebühren mit der Gebührenordnung abgeglichen werden. Sollten Sie die Rechnung auch danach für überhöht halten oder sollten Positionen abgerechnet worden, die nicht angefallen sind, o.ä. wenden Sie sich zunächst an den Tierarzt und lassen sich seine Berechnungen nachvollziehbar erklären und bitten um Korrektur der Rechnung. Sollte er dies ablehnen könnten Sie sich an die Landestierärztekammer wenden, die zwar die Rechnung nicht berichtigen kann, aber zwischen Ihnen und dem Tierarzt versuchen könnte zu vermitteln.

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