zurück zur Übersicht Katze sucht sich neue Menschen 10.01.2025 von Sendie R. Guten Tag, einem mir bekannten, jungen Paar ist ein Kater zugelaufen. Es handelt sich um einen Freigänger, der plötzlich da war, und nicht mehr gehen wollte! Zunächst haben die jungen Leute sich nicht gekümmert, da der Kater nicht verwahrlost aussah (außer sehr dünn), und sie vermuteten, dass er ein Zuhause haben muss. Das Tier hat jedoch mehrere Tage und Nächte lautstark vor der Tür auf sich aufmerksam gemacht und wollte rein. Das war nicht länger auszuhalten, also hat das Paar nachgegeben! Der Kater war bei Tasso registriert und auch vermisst gemeldet. Pflichtgetreu wurde dann die Rückführung zum Besitzer veranlasst! Dieser kam ohne Transportbox vorbei, nahm den Kater mit den Worten "Ach, das ist er ja!" ohne Ausdruck der Freude oder ein Dankeschön auf der Schulter mit! Es dauerte nicht lange, da war der Kater wieder vor der Tür des Paares und wollte auch nicht mehr gehen. Nun lebt er seit ca. 8 Monaten bei dem Paar und wird sehr geliebt. Der ehemalige Halter scheint ihn nicht zu vermissen, da er nicht mehr als Vvermisst gemeldet ist und auch niemand gefragt hat, obwohl er ja schon einmal dort abgeholt wurde. Das junge Parar möchte den Kater natürlich behalten, aber wie geht man jetzt vor? Er ist ja noch auf den ehemaligen Halter gegistriert! Für eine Antwort danke ich im Voraus! Tierfreundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn der Eigentümer des Kater keinen Kontakt zu dem Pärchen aufnimmt und ihn nicht als vermisst meldet, wahrscheinlich weil er ahnt, dass er sich bei dem Pärchen aufhält er dies duldet, ihn also nicht „vermisst“, ist er dennoch Eigentümer des Katers. Dass Ihre Freunde den Kater sehr gerne behalten möchten, kann ich zwar nachvollziehen, rechtlich geht dies jedoch nicht ohne oder gegen den Willen des Eigentümers. Er müsste den beiden sein Eigentum übertragen, sei es indem er ihnen den Kater verkauft oder schenkt. Sollte eine Lösung gefunden werden, sollte dies schriftlich festgehalten werden um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn der Eigentümer des Kater keinen Kontakt zu dem Pärchen aufnimmt und ihn nicht als vermisst meldet, wahrscheinlich weil er ahnt, dass er sich bei dem Pärchen aufhält er dies duldet, ihn also nicht „vermisst“, ist er dennoch Eigentümer des Katers. Dass Ihre Freunde den Kater sehr gerne behalten möchten, kann ich zwar nachvollziehen, rechtlich geht dies jedoch nicht ohne oder gegen den Willen des Eigentümers. Er müsste den beiden sein Eigentum übertragen, sei es indem er ihnen den Kater verkauft oder schenkt. Sollte eine Lösung gefunden werden, sollte dies schriftlich festgehalten werden um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.