zurück zur Übersicht Vermisste Katze in verlassenem Haus eingesperrt 11.01.2025 von Angelika K. Sehr geehrtes TASSO-Team, Unsere Katze Bonnie wird seit einer Woche vermisst. Wir haben sie mithilfe des Hundeführers „Partnerpfote“ gesucht, dessen Spürhunde darauf spezialisiert sind, vermisste Katzen über ihre Fährte ausfindig zu machen. Dabei haben die Hunde ein Haus lokalisiert, in dem Bonnie sich vermutlich aufhält. Leider verweigert uns der Eigentümer den Zutritt zu Haus und Grundstück. Das Haus ist seit 20 Jahren unbewohnt und stark verwahrlost. Auch ein Gespräch der Polizei mit dem Eigentümer hat daran nichts geändert. Gestern haben wir, während wir vor dem Haus standen, sogar ein klagendes Miauen gehört. Wenn sie nun seit einer Woche da drin ist, dann wird sie womöglich in einem sehr kritischen Zustand sein. Wir sind nun ratlos und bitten um Ihren Rat: Welche rechtlichen oder sonstigen Möglichkeiten gibt es in diesem Fall, damit wir unsere Katze retten können? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Falls Bonnie nicht zwischenzeitlich wieder nach Hause gekommen ist, könnten Sie versuchen z.B. mittels Videoaufnahmen das Miauen aufzuzeichnen und bitten weitere Personen mitzukommen um dies ebenfalls bezeugen zu können. Wenden Sie sich damit z.B. nochmals an den Eigentümer und fordern ihn auf, falls er Sie -aus welchen Gründen auch immer- nicht auf das Grundstück lassen will, entweder selbst gucken zu gehen oder jemand anderen damit zu betrauen um das Tier, das in hilfloser Lage sein könnte befreien zu können, selbst wenn es sich nicht um Bonnie handeln sollte. Berufen Sie sich auf Ihr Verfolgungsrecht aus § 867 BGB wonach der Grundstücksberechtigte Ihnen den Zutritt dulden, damit Sie Ihre Katze zurückholen können. Ist Gefahr im Verzug und ein Tier in (Lebens)gefahr sind die zuständigen Behörden auch über Art. 20a GG verpflichtet, das Tier zu schützen. Wenden Sie sich daher mit den Videoaufnahmen und den Zeugen nochmals an die Polizei, Ordnungsamt oder das Veterinäramt um zu erreichen, dass Beamten selbst das Grundstück betreten oder den Eigentümer dazu verpflichten entweder selbst zu suchen bzw. das Betreten lassen zu dulden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Falls Bonnie nicht zwischenzeitlich wieder nach Hause gekommen ist, könnten Sie versuchen z.B. mittels Videoaufnahmen das Miauen aufzuzeichnen und bitten weitere Personen mitzukommen um dies ebenfalls bezeugen zu können. Wenden Sie sich damit z.B. nochmals an den Eigentümer und fordern ihn auf, falls er Sie -aus welchen Gründen auch immer- nicht auf das Grundstück lassen will, entweder selbst gucken zu gehen oder jemand anderen damit zu betrauen um das Tier, das in hilfloser Lage sein könnte befreien zu können, selbst wenn es sich nicht um Bonnie handeln sollte. Berufen Sie sich auf Ihr Verfolgungsrecht aus § 867 BGB wonach der Grundstücksberechtigte Ihnen den Zutritt dulden, damit Sie Ihre Katze zurückholen können. Ist Gefahr im Verzug und ein Tier in (Lebens)gefahr sind die zuständigen Behörden auch über Art. 20a GG verpflichtet, das Tier zu schützen. Wenden Sie sich daher mit den Videoaufnahmen und den Zeugen nochmals an die Polizei, Ordnungsamt oder das Veterinäramt um zu erreichen, dass Beamten selbst das Grundstück betreten oder den Eigentümer dazu verpflichten entweder selbst zu suchen bzw. das Betreten lassen zu dulden.