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Unerhältnismäßiger Einsatz der 'Tierrettung'

von Petra L.

Liebes Tasso-Team, zwei Möchtegern-Tierfreundinnen haben am 27.07.2024 für unsere Katze, die Tierrettung angerufen. Sie sei womöglich angefahren worden. Die Stadt hat die private Firma beauftragt, das 'herrenlose' Tier zu 'retten' und stellt uns für 'Transport zum Tierarzt zur weiteren Versorgung' €64,20 in Rechnung, datiert 23.12.2024. Auf unseren Hinweis, dass Lily gar nicht abtransportiert worden war, sondern als wir dem Vertreter des Transportdienstes die Haustür öffneten, munter ins Haus und durch ihre Katzenkappe in die Wohnung gelaufen war, hieß es vonseiten des Ordnungsamtes nur: ja, da hätte einer ihrer Mitarbeiter etwas Falsches eingetragen, es sei also nur eine 'Leerfahrt' gewesen. Der Rechnungsbetrag bliebe aber der gleiche! Tatsache ist: Das Tier war nicht 'herrenlos'. Sie befand sich in keiner Gefahr. Sie war auch nicht verletzt: keine blutenden Wunden, nicht gehumpelt, hat sich nicht schwächlich dahingeschleppt. Sie war direkt vor unserem Haus, putzmunter, hatte nur einige verschorfte Stellen im Fell, die von Grasmilben herrührten. Die 'Tierfreundinnen' waren noch zugegen. Unsere Frage: Muss die Tierrettung nicht vor ihrem Einsatz prüfen, ob ein solcher Einsatz verhältnismäßig ist? Ob die 'Finderinnen' am nächstbesten Haus geklingelt haben, um zu erfahren, wer Halter der Katze ist. (Sie ist auch im ganzen Wohnviertel bekannt.) Wir hätten dann eine Chance gehabt, gleich aufzuklären, dass sie nicht 'angefahren' worden war, gerne auch mit Vorlage der letzten Tierarztrechnung. Eine weitere 'Tierrettung' konnten wir kürzlich gerade noch verhindern. Unsere Katze saß - in sehr gepflegten Zustand und ohne Grasmilbenbisse - gegenüber von unserem Haus auf ihrem Lieblingsplatz, als einige Schulkinder (ca. 10Jahre alt) bereits die Tierrettung gerufen hatten, als wir dazukamen. Kann jeder Hinz und Kunz eine Freigänger-Katze einfangen und abtransportieren lassen? Kann das Ordnungsamt den Abtransport veranlassen, ohne die genauen Umstände zu erfragen und ob wiklich eine Gefahr für das Tier besteht? Müssen wir jetzt mit unserer Katze an der Leine Gassi gehen? Mit Dank für Ihren Einsatz und freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Städte und Gemeinden sind als Fundbehörde zuständig für die Inobhutnahme und Versorgung von Fundtieren bis der Eigentümer oder ein anderer Verantwortlicher gefunden wird. In der Regel gibt es zwischen der Behörde und Tierrettungsorganisationen einen Vertrag, der generell die Zusammenarbeit regelt, das Fundbüro/das Ordnungsamt wird daher nicht in jedem Einzelfall die Tierrettung beauftragen. Die, der Stadt als zuständige Fundbehörde  - notwendigen - entstandenen Kosten für ein Fundtier muss der Eigentümer oder sonstige Verantwortliche der Stadt erstatten. Zu einer vorherigen Recherchen zu dem Hintergrund des Fundtieres/Fundfalles oder dem Eigentümer/Halter ist die Stadt nicht verpflichtet und auch das Private Tiertransportunternehmen nicht, zumal diese Recherchen je nach Einzelfall zu lange dauern könnte und das Fundtier in Gefahr bringen könnten, so wie in Ihrem Fall die Fundkatze „als vermutlich angefahren“ und damit wahrscheinlich verletzt gemeldet wurde.

In Ihrem konkreten Fall müssten daher die Gesamtumstände bekannt sein, insbesondere auch ob es z.B. eine „Vorgeschichte“ zwischen Ihnen und den Tierfreundinnen gibt bzw. aus welchem Grund Ihre Katze bei anderen Menschen und sogar bei Kindern den Eindruck erwecken könnte, „gerettet“ werden zu müssen.
 
Um mögliche Hintergründe zu erfahren könnten Sie bei der Abteilung, die Ihnen den Gebührenbescheid geschickt hat, eine Akteneinsicht beantragen, so könnte z.B. geprüft werden ob Sie gegen den Gebührenbescheid vorgehen könnten bzw. ob sich Ansprüche gegen die Tierfreundinnen ergeben könnten, falls sich aus der Akte ergibt, dass die Katze in der Fundmeldung nachweislich falsch beschrieben wurde.

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