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Wichtiger Schritt für den Tierschutz

Kreis Borken führt Katzenschutzverordnung ein

Kreis Borken führt zu Beginn des Jahres eine Katzenschutzverordnung ein © TASSO e.V / Silke Steinsdörfer

Um das Leid von freilebenden, verwilderten Katzen langfristig zu verringern, tritt mit Beginn des Jahres 2019 im Kreis Borken eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Das bedeutet, dass Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang in Zukunft fortpflanzungsunfähig gemacht werden müssen. Weiterhin müssen ihre Halter sie mit einem Transponder oder einer Tätowierung kennzeichnen lassen und sie in einem Haustierregister, zum Beispiel bei TASSO, registrieren. Für reine Wohnungskatzen gilt diese Verpflichtung nicht. TASSO e.V. betreibt mit rund 9,3 Millionen registrierten Tieren Europas größtes Haustierregister. Die Registrierung und alle weiteren Services bei TASSO sind für den Halter kostenlos.

Eine gute Nachricht für freilebende Katzen

Für Katzen, die nicht in menschlicher Obhut, sondern auf der Straße leben, ist dies eine gute Nachricht, findet TASSO. Die Streunerkatzen wurden ursprünglich ausgesetzt oder sind schon draußen geboren worden und führen in der Regel ein elendiges Leben. „Diese freilebenden verwilderten Hauskatzen leiden extrem unter Kälte, Hunger und Krankheiten und sterben nicht selten einen qualvollen Tod“, erklärt Dr. Cristeta Brause, Tierärztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO. Sie findet: „Der Schritt, den nach vielen anderen Städten und Gemeinden nun auch der Kreis Borken gemacht hat, ist der richtige zum Schutz der Katzen.“ TASSO setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Städte und Gemeinden entsprechende Katzenschutzverordnungen mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erlassen.

Warum ist die Katzenschutzverordnung so wichtig?

Damit das Katzenelend effektiver eingedämmt werden kann, hat der Gesetzgeber den Paragraphen § 13b in das Tierschutzgesetz eingeführt. Dieser ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen, Gebiete festzulegen, in denen große Streunerpopulationen mit erheblich leidenden Katzen leben. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden.

Mindestens 111 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben bereits eine Katzenschutzverordnung eingeführt. TASSO hofft, dass weitere Städte und Gemeinden, die trotz Streunerkatzenproblem immer noch keine Katzenschutzverordnung erlassen haben, möglichst bald folgen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Katzenkastration sowie eine Liste mit den Städten und Gemeinden, die bereits Katzenkastrationsverordnungen erlassen haben.

Schutz für den Notfall

Katzen entlaufen zehnmal häufiger als Hunde. Registrieren Sie deshalb auch Ihre Wohnungskatze bei TASSO, damit sie im Notfall geschützt ist.

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