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Angeblicher Listenhund

von Sharon B.

Hallihallo ich bin in Besitz einer kleinen dicken Hündin, welche jetzt 6 Jahre alt ist. Als ich sie damals bekommen habe, hat die Stadt mich angezeigen wollen, wegen illegaler Listenhundhaltung. Die Stadt selbst hat dann eine Rassegutachten erstellen lassen. Der Gutachter hat meinen Hund wegen des Gebisses und einigen anderen Merkmalen nicht als Listenhund eingestuft. Jetzt sind wir umgezogen und ich komme mir vor wie bei einer Hexenjagd. Ein relativ junger Kerl vom Ordnungsamt ist ständig am prüfen, anfassen und alles von meinem Hund. Heute hat er mich gefragt ob schon ein DNA Test gemacht wurde und das ich post bekommen werde. Ist das überhaupt zulässig? Das Gutachten existiert schon 5 Jahre wir hatten nie Ärger! In keiner anderen Stadt oder im Urlaub oder in der Bahn oder sonstigem. Und sie sieht wirklich keinem Listenhund ähnlich! Er meinte sie hätte ähnlichkeit mit einem Amerikanischen Bully. Auch das habe ich gegoogelt. Es besteht eine ähnlichkeit aber immer noch mehr zu Englischen Bulldogge als zu dieser Rasse. Nur das ich jetzt halt wirklich verunsichert bin. Kann nach so langer Zeit, ein neues Gutachten gefordert werden? Bin ich verpflichtet in Hessen ei en DNA Test zu machen, trotz Gutachten? Ich frage nicht, weil ich denke sie ist einer, sonder weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass er unbedingt will dass es einer ist.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass die Behörde Ihres vorherigen Wohnortes selbst das Gutachten in Auftrag geben hat. Ob dieses Gutachten einer Stadt (und ich nehme an aus einem anderen Bundesland) in Hessen nun verbindlich ist oder eine Sperrwirkung hat, läßt sich an dieser Stelle ohne die Einzelheiten zu kennen, nicht beurteilen. Sollten Sie also tatsächlich Post vom Ordnungsamt erhalten, wird damit eine Frist in Gang gesetzt, innerhalb derer Sie dagegen vorgehen könnten, sollten Sie sich dann unbedingt kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden und nicht selbst mit dem Ordnungsamt korrespondieren. Zu prüfen ist dann ob ein Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage eingelegt werden sollte.
 

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