Jedes Jahr sterben Hunde durch Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit qualvoll in heißen Autos. Deshalb hat TASSO die Kampagne „Hund im Backofen“ ins Leben gerufen, um Tierhalter:innen auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Auf dieser Seite stellen wir unsere Kampagne näher vor und geben Ihnen hilfreiche rechtliche Tipps und Informationen darüber, was sie tun können, wenn der überhitzte Hund einen Hitzschlag erlitten hat.
Das Ziel ist, Tierhalter:innen darüber aufzuklären, dass Hunde bei warmen Temperaturen nicht im verschlossenen Auto zurückgelassen werden sollen, während Herrchen oder Frauchen „mal eben schnell“ einkaufen gehen oder sich im Freizeitpark vergnügen. Den Wenigsten ist bewusst, dass schon wenige Minuten ab 20 Grad Celsius ausreichen: Das Autoinnere kann sich bei steigenden Temperaturen schnell auf über 50 Grad Celsius aufheizen.
Eine kurze Zeit reicht dann schon aus, um einen Hund in eine lebensbedrohliche Situation zu bringen. Denn im Gegensatz zu uns Menschen schwitzen Hunde nicht, sondern regulieren ihren Wärmehaushalt durch das Hecheln. Den Wasserverlust müssen die Tiere durch Trinken ausgleichen. Wenn sie diese Möglichkeit nicht haben, steigt die Körpertemperatur an und es kommt zu einem Hitzschlag und lebenswichtige Organe werden nicht mehr ausreichend durchblutet.
Mit unserer Kampagne „Hund im Backofen“ (HiB) wollen wir den Hitzetod von Hunden verhindern und Vierbeiner schützen! Denn kein Hund sollte bei warmen Temperaturen im Auto zurückgelassen werden, auch nicht für kurze Zeit.
Es gibt mittlerweile Fahrzeuge mit Standklimaanlagen oder einem besonderen Hunde-Modus. TASSO kann keine Einschätzung dazu geben, ob diese ausreichend verlässlich sind, um einen Hund an heißen Tagen im Fahrzeug alleine zurückzulassen. In unseren Tipps bezüglich des notwendigen Eingreifens in einer Notlage beziehen wir uns ausschließlich auf Situationen, in denen Hunde in sichtbarer Gefahr sind und deutlich leiden.
Rechtliche Tipps
Wenn ein Hund im Auto in akuter Not ist, kann sein Leben von der richtigen Reaktion abhängen. Feuerwehr oder die Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen. Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen. Für das Verhalten in einem solchen Ernstfall gibt die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Tipps:
- Steht das Auto auf einem Supermarktparkplatz o. ä., lassen Sie den Halter oder die Halterin ausrufen.
- Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr (Achtung: Wenden Sie sich an die örtliche Dienststelle und nicht an die Notrufnummer der Polizei).
- Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.
- Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos, wenn das möglich ist.
- Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.
- Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.
Auch wenn Sie gerne helfen möchten, wenn ein Hund im Auto leidet: Sie dürfen das Tier nicht einfach auf eigene Faust befreien. Nur dann, wenn die Situation akut lebensbedrohlich ist – das Tier z. B. bereits deutliche Atemnot zeigt, taumelt oder sogar besinnungslos ist – und Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie wirklich nicht länger auf das Eintreffen von Polizei oder Feuerwehr warten können, dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dabei sollten Sie aber zunächst prüfen, ob ein Fenster oder eine Tür offen ist. Ist das nicht der Fall, gilt es im weiteren Verlauf äußerste Vorsicht walten zu lassen. Wenn es unumgänglich ist, fremdes Eigentum zu beschädigen, sollte der Schaden so gering wie möglich sein. Schlagen Sie weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster ein.
Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin Strafanzeige gegen Sie wegen Sachbeschädigung erstattet. Wenn Ihr Eingreifen jedoch objektiv das letzte Mittel zur Rettung des Hundelebens war, können Sie sich auf den rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB und §228 BGB berufen. Daher ist es so wichtig, dass Sie Zeugen mit Kontaktdaten für den Vorfall benennen können und vorab die Polizei verständigt haben. Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) vom 25.08.2005 der Hundehalter bzw. die Hundehalterin zu tragen.
Was tun bei Hitzschlag?
Wenn der überhitzte Hund aus dem Auto befreit worden ist, benötigt er medizinische Versorgung. Was zu tun ist, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Anette Fach.
Das Wichtigste ist, das Tier zunächst in den Schatten zu bringen und es dort aktiv zu kühlen. Das heißt, der Hund sollte mit kalten Wasser übergossen werden. Das darf ruhig eine größere Menge sein, die dafür sorgt, dass das Tier bis auf die Haut durchnässt wird. Darüber hinaus ist eine gewisse Ventilation wichtig. Die Helfer:innen sollten das Tier deshalb nicht in ein nasses Handtuch einwickeln, sondern ihm zum Beispiel Luft zu fächeln. Dem Hund sollte anschließend ein Moment Zeit gelassen werden, damit er sich ein bisschen erholen und seine Atmung sich etwas beruhigen kann.
Anschließend sollte er unbedingt zur Tierarztpraxis gebracht werden. Geöffnete Autofenster während der Fahrt bringen zusätzliche Ventilation und damit Kühlung. Eine erneute Hitzebelastung sollte unbedingt vermieden werden. In der Tierarztpraxis sollte man sich sicherheitshalber vorab telefonisch anmelden, damit auch ein Tierarzt bzw. eine Tierärztin vor Ort und einsatzbereit ist, um den Hund entsprechend notfallmäßig behandeln zu können. Diese Behandlung besteht aus Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.
Um Tierhalter:innen über die Problematik aufzuklären, stellt TASSO Informationsmaterial mit dem Titel „Hund im Backofen“ zum Verteilen oder Auslegen zur Verfügung.
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Werden Sie als Unternehmen aktiv und helfen Sie mit!
Sie als Unternehmen können helfen, indem Sie Ihren Kunden die Mitnahme des Hundes in Ihr Geschäft oder Ihre Filialen ermöglichen. Setzen Sie sich gemeinsam mit TASSO dafür ein, dass Hunde während der Sommerzeit nicht im heißen Auto bleiben müssen. Laden Sie sich jetzt unser „Hunde-willkommen“-Plakat herunter und hängen Sie es gut sichtbar in Ihrem Geschäft auf. Die Hundehalter werden es Ihnen danken.