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Hundeverordnung

von Yvonne M.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Post vom Bezirksamt bekommen, in diesem Brief steht das der Verdacht besteht, dass unsere Hündin (eine amerikanische Bulldogge) ein Hund der Kategorie 1 sein könnte und wir deswegen zum Amtstierarzt gehen müssen. Da wir Angst haben dieser könnte sie vielleicht doch als pitbull mix oder sonstiges einstufen ist nun unsere Frage ob Sie schon einmal davon gehört haben, dass beim Amtstierarzt Hunde sofort beschlagnahmt wurden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Nach dem HundeG Hamburg gelten gemäß § 2 American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sowie deren Mischlinge stets als gefährlich.
 
Zwar ist das Halten dieser Hunde in Hamburg gemäß § 14 HundeG grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes von der Behörde auf Antrag erteilt werden. Während eines laufenden Antragsverfahren und der Frist in der die diversen Voraussetzungen aus § 15 HundeG erledigt werden können, gilt die Haltung als vorläufig erlaubt.
 
Wenn es also in Ihrem Fall lediglich um die Rassezugehörigkeit geht und Ihre Hündin nicht bereits aus anderen Gründen auffällig geworden ist oder sie bereits behördliche Auflagen zur Hundehaltung haben, usw. dann bestünde kein Anlass Ihnen vor Ort die Hündin wegzunehmen.
 

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