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Kranke Katze gekauft

von Liane M.

Hallo. Ich habe am 14.7.24 eine 5 Monate alte Rassekatze von einer Privatperson gekauft. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht und explizit reingeschrieben, dass die Katze bei Übergabe gesund ist. Leider hatte die Katze ab Tag 1 schlimmen Durchfall. Heute ist der 3.Tag und es geht der Katze nicht besser, sodass ich heute zum Tierarzt gehen werde. Die Verkäuferin hat mir im Nachhinein geschildert, dass sie auch schon bei ihr Durchfall hatte. Sie beim Arzt war, den Kot untersuchen lassen hat und alles ok war. Daraufhin habe ich um diese Arzt Unterlagen gebeten, sowie eine genaue Angabe von wann bis wann sie Durchfall hatte. Sie weigert sich Arzt Unterlagen zu schicken. Weiterhin hab ich sie gebeten, ob sie Unterlagen hat, wo man sieht wann die Katze geboren wurde, hat sie nicht drauf reagiert. Wie muss ich jetzt vorgehen? Ich würde die Katze behalten, wenn sie nachweislich nicht ernsthaft krank ist, aber den gezahlten Kaufpreis und arztkosten zurück verlangen. Wenn sie ernsthaft krank ist, möchte ich sie zurück geben. Danke im voraus für Ihre Antwort. Gruß 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihrer Katze geht es mittlerweile besser.
 
Hier ist ein Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande gekommen. Dieser müsste eingesehen werden, insbesondere auf einen möglichen Gewährleistungsausschluss der unter Privatpersonen grundsätzlich vereinbart werden kann und oft in Musterverträgen zu finden ist.  
 
Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
Hierfür muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. In Ihrem Fall müsste daher geprüft werden, ob Ihr Gespräch mit der Verkäuferin über den Durchfall eine Aufforderung zur Nachbesserung darstellt oder ob die Behandlung so dringend ist, dass damit nicht abgewartet werden kann und die Aufforderung daher unterbleiben konnte (dies sollten Sie sich dann von Ihrem Tierarzt schriftlich bestätigen lassen).
 
Zu prüfen ist auch, ob sich aus der Tatsache, dass die Katze bei der Verkäuferin bereits Durchfall hatte und sie sogar damit zum Tierarzt gegangen ist, ebenfalls ein Schadensersatzanspruch ergibt. Ob die Behauptung, der Kot sei untersucht worden und es sei „alles ok“ sie entlastet oder im Gegenteil eine weitere Untersuchungspflicht und/oder die Verkäuferin Sie vor Vertragsschluss darüber hatte aufklären müssen und dagegen schuldhaft verstoßen hat oder Sie sogar bewusst nicht aufgeklärt hat, ist ebenfalls zu prüfen.
 
Wichtig für die nächsten Schritte ist jedoch, dass Sie sich zunächst entscheiden müssen, ob Sie die Katze behalten wollen, da dann z.B. der Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung ausscheidet, da dies Rückgabepflicht der Katze auslösen würde.
 
Sichern Sie daher, wenn noch möglich die Verkaufsanzeige mitsamt den Fotos und der dortigen Beschreibung und die Korrespondenz mit der Verkäuferin. Wenn Sie einen Heimtierausweis erhalten haben, gucken Sie dort nach, welcher Tierarzt oder eine Tierärztin die Impfungen gemacht und versuchen dort Informationen zu erhalten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 
 

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