In Deutschland leben etwa zwei Millionen sogenannte Streunerkatzen. Hierbei handelt es sich um ursprünglich entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen, deren Nachkommen, die nun verwildert sind und in Kolonien auf verlassenen Grundstücken, Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Campingplätzen und weiteren ähnlichen Orten leben. Im Gegensatz zu Wildkatzen kommen diese verwilderten Hauskatzen, die sich zuvor in menschlicher Obhut befanden, draußen auf sich selbst gestellt nicht zurecht und leiden deshalb oft erheblich unter Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasitenbefall und Verletzungen.
Ein Kernproblem, das permanent zur Verschlimmerung des Katzenelends beiträgt, ist zweifelsfrei die unkontrollierte Vermehrung der Tiere. Das nachhaltige und tierschutzgerechte Mittel zur Eindämmung des Katzenelends ist daher die Kastration. Da auch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang zur Vermehrung der Streunerkatzen beitragen, gehört es zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung, die eigenen Katzen zum Schutz der Streunerkatzen kastrieren zu lassen.
Katzenhalter können auch per Erlass einer entsprechenden kommunalen Satzung beziehungsweise Verordnung dazu verpflichtet werden, ihre Katze mit unkontrolliertem Freigang kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Welche Städte und Gemeinden haben bereits eine sogenannte Katzenschutzverordnung?
Viele Städte und Gemeinden haben bereits Kastrations- oder Katzenschutzverordnungen erlassen. Ob Ihre Stadt bereits eine solche Regelung eingeführt hat, können Sie in unserer Auflistung sehen.
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