zurück zur Übersicht Katze hat Eigentum der Nachbarn beschädigt! 30.12.2014 von Jennifer S. Liebe Frau Fries, unser Kater war mal wieder unterwegs und ist wohl in das Auto unseres Nachbarn gesprungen und hat dort mit seinen Tatzen die Bezüge verschmutzt. Der Nachbar erzählte uns dies und wies uns auch darauf hin, dass er wohl ebenfalls bei einem weiteren Nachbar im Garten eine Platte im Wert von 100 € heruntergestoßen und somit zerstört hätte, was uns komisch vorkommt. Wir sind Haftpflicht versichert - keine Frage, aber generell würde mich interessieren, ob in solchen Fällen tatsächlich die Haftpflicht haftet, denn eigentlich sind die Nachbarn meiner Ansicht nach doch selbst Schuld, oder nicht? Wenn man sein Auto unbeaufsichtigt offen lässt mit der Kofferraumklappe oder eine Platte herumliegen hat, die ein kleiner Hauskater umstoßen kann (es hätte ja quasi auch ein kräftiger Windstoß sein können oder sonst was). Ich verstehe, dass eine Haftpflicht für den Schaden aufkommen muss, wenn der Nachbar quasi selbst nicht grob fahrlässig gehandelt hat, aber so befürchte ich, dass sie ja dann jede Woche wegen jeder Kleinigkeit auf der Matte stehen, wenn die Versicherung einmal für sowas aufkommt. Wissen Sie, worauf ich hinaus will? Ich will mein Tier keinesfalls in Schutz nehmen, klar, macht er auch mal Mist. Aber ein offenes, unbeaufsichtigtes Auto und eine nicht fest montierte Platte im Garten (und das im Winter) - ist das wirklich die Schuld des Tieres oder nicht eher die des Nachbarn? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe. Liebe Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr, Jennifer S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Sollten die Nachbarn tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend machen, so müssen diese jedoch zunächst beweisen können, dass auch tatsächlich Ihr Kater diese Schäden bzw. Verschmutzungen angerichtet hat, da Sie schließlich nicht für fremde Katzen haften müssen. In einem weiteren Schritt ist dann das mögliche Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Da die Versicherung nicht zur Regulierung berechtigter Forderungen zuständig ist, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen, wird dort wahrscheinlich eine entsprechende Überprüfung vorgenommen und entschieden werden. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung, wie dies dort gehandhabt wird.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Sollten die Nachbarn tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend machen, so müssen diese jedoch zunächst beweisen können, dass auch tatsächlich Ihr Kater diese Schäden bzw. Verschmutzungen angerichtet hat, da Sie schließlich nicht für fremde Katzen haften müssen. In einem weiteren Schritt ist dann das mögliche Mitverschulden des Geschädigten zu prüfen. Da die Versicherung nicht zur Regulierung berechtigter Forderungen zuständig ist, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen, wird dort wahrscheinlich eine entsprechende Überprüfung vorgenommen und entschieden werden. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung, wie dies dort gehandhabt wird.