zurück zur Übersicht Medizinische Akte vom Tierheim 30.04.2024 von Sabrina S. Hallo Frau Fries, ich hab zwei Katzen (Kater, Katze) aus dem Tierheim geholt und während der Kater kerngesund ist, erscheint mir die Katze viel zu dünn, obwohl sie dasselbe Futter bekommt und ganz normal frisst. Sie hat oft einen Blähbauch und Durchfall auch erbricht sie sich viel häufiger als der Kater und meine andere ältere Katze. Eine Wurmkur habe ich bereits vom Tierarzt machen lassen und demnächst werden wir eine Blutuntersuchung machen. Ich möchte gerne wissen, ob ich die medizinische Akte des Tieres aus dem Heim bekommen kann, da ich felsenfest davon ausgehe, dass sie mir etwas verschwiegen haben und die Katze als gesund einstuften, obwohl dies nicht sein kann. Zum Futter: es ist ohne Getreide, ohne Zucker, viel Fleischanteil usw. (Mjam Mjam) frisches Wasser bekommen sie alle zwei mal tägl. Wie gesagt, die anderen beiden Tiere haben keine Reaktionen solcher Art. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Vermutung aus Ihrer Sicht zwar subjektiv nachvollziehen, jedoch ist der Vorwurf der arglisten Täuschung mit Bedacht zu äußern. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass das Tierheim die Krankheit bzw. die Diagnose kennt und Ihnen absichtlich verschwiegen hat. Liegt eine nachweisbare arglistige Täuschung vor, haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Hierfür müssen Sie jedoch u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Sollten Sie anhand der anstehenden Blutuntersuchungen eine gesicherte Diagnose bekommen, kann danach beurteilt werden, ob z.B. diese Krankheit schon lange besteht und die Symptome auch in der Obhut des Tierheims aufgetreten sein müssen und nicht zu übersehen waren. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie mit dem Tierheim schon in Kontakt deswegen sind bzw. ob das Tierheim sich weigert. Um der Katze unnötige (Doppel)untersuchungen, Ihnen entsprechende Kosten und um Zeit bei der Diagnostik zu sparen, fordern Sie das Tierheim schriftlich auf, Ihnen die tiermedizinischen Unterlagen in Kopie zu übersenden oder falls das Tierheim sich weigern sollte, fordern Sie Übersendung direkt an Ihre Tierärztin. Alternativ bitten bzw. beauftragen Sie Ihre Tierärztin, im Tierheim die Unterlagen anzufordern, vielleicht erleichtet oder beschleunigt dies die Herausgabe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Vermutung aus Ihrer Sicht zwar subjektiv nachvollziehen, jedoch ist der Vorwurf der arglisten Täuschung mit Bedacht zu äußern. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass das Tierheim die Krankheit bzw. die Diagnose kennt und Ihnen absichtlich verschwiegen hat. Liegt eine nachweisbare arglistige Täuschung vor, haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Hierfür müssen Sie jedoch u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Dieser Nachweis ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus. Sollten Sie anhand der anstehenden Blutuntersuchungen eine gesicherte Diagnose bekommen, kann danach beurteilt werden, ob z.B. diese Krankheit schon lange besteht und die Symptome auch in der Obhut des Tierheims aufgetreten sein müssen und nicht zu übersehen waren. Leider schreiben Sie nicht, ob Sie mit dem Tierheim schon in Kontakt deswegen sind bzw. ob das Tierheim sich weigert. Um der Katze unnötige (Doppel)untersuchungen, Ihnen entsprechende Kosten und um Zeit bei der Diagnostik zu sparen, fordern Sie das Tierheim schriftlich auf, Ihnen die tiermedizinischen Unterlagen in Kopie zu übersenden oder falls das Tierheim sich weigern sollte, fordern Sie Übersendung direkt an Ihre Tierärztin. Alternativ bitten bzw. beauftragen Sie Ihre Tierärztin, im Tierheim die Unterlagen anzufordern, vielleicht erleichtet oder beschleunigt dies die Herausgabe.