zurück zur Übersicht Welpen Zurückverlangen 22.01.2025 von Lucia M. Hallo, Ich habe vor ca 2 Wochen einen Welpen verkauft an zwei Personen. Es war abgemacht, dass wir im Kontakt bleiben und ich Bilder von dem Hund bekomme, wann ich es möchte. Jedoch werde ich seit einer Woche ignoriert und habe bis jetzt kein einziges Bild geschickt bekommen und auch keine Antwort auf die Frage, wie es dem Welpen geht. Zudem wurde von denen nicht kommuniziert, dass der Welpe 5 Tage die Woche 2 Stunden im Auto verbringen muss, was ich schon gerne gewusst hätte, da ich dass nicht normal finde. Habe ich eine Chance den Hund wieder zurück zu bekommen oder ist es ausweglos? Danke im Vorraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Welpen zurückbekommen möchten, müssten Sie den Kaufvertrag rückgängig machen können, sei es z.B. durch ein Rücktrittsrecht wegen des Verstoßes gegen die Kontaktvereinbarung oder eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung über die Haltungsbedingung im Auto, etc. Dies lässt sich jedoch an dieser Stelle nicht beurteilen, weil hierzu der Kaufvertrag eingesehen werden muss, sofern Sie den Kaufvertrag nicht nur mündlich geschlossen haben und ob dort Regelungen zu den Haltungsbedingungen und auch die Auflage des Kontakt und der Pflicht Fotos auf Abruf zu versenden enthalten ist. Sollte es keinen schriftlichen Kaufvertrag geben, müsste geprüft werden ob und wie Sie die Vereinbarung beweisen könnten, z.B. durch die Korrespondenz mit den Käufern vor Kaufvertragsschluss und der einen Woche nach der Übergabe. Sollten Sie nicht zwischenzeitlich wieder Kontakt und ein Foto bekommen haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie den Welpen zurückbekommen möchten, müssten Sie den Kaufvertrag rückgängig machen können, sei es z.B. durch ein Rücktrittsrecht wegen des Verstoßes gegen die Kontaktvereinbarung oder eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung über die Haltungsbedingung im Auto, etc. Dies lässt sich jedoch an dieser Stelle nicht beurteilen, weil hierzu der Kaufvertrag eingesehen werden muss, sofern Sie den Kaufvertrag nicht nur mündlich geschlossen haben und ob dort Regelungen zu den Haltungsbedingungen und auch die Auflage des Kontakt und der Pflicht Fotos auf Abruf zu versenden enthalten ist. Sollte es keinen schriftlichen Kaufvertrag geben, müsste geprüft werden ob und wie Sie die Vereinbarung beweisen könnten, z.B. durch die Korrespondenz mit den Käufern vor Kaufvertragsschluss und der einen Woche nach der Übergabe. Sollten Sie nicht zwischenzeitlich wieder Kontakt und ein Foto bekommen haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.