zurück zur Übersicht Ehemann im KH, Herausgabe Schwiegereltern 28.01.2025 von Shari S. Ich lebe z.Zt in Trennung- mein Mann enthält mir seit Juli meinen Hund vor. Ende des Jahres erlitt er einen Schlaganfall & befindet sich seit 28.12. in ärztl. Behandlung. Ohne mein Wissen & Einverständnis hat er sie zu seinen Eltern gegeben. Welche Wege kann ich jetzt gehen, um meinen Hund wieder zu bekommen? Herzlichste Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. ob Sie beweisen können, dass Sie Alleineigentümerin sind, wie er in den Besitz des Hundes gekommen ist (hat er ihn bei Auszug mitgenommen, oder sind Sie ausgezogen und haben/mussten den Hund dort lassen, gibt es irgendwelche Vereinbarungen zu dem Verbleib des Hundes, mit welcher Begründung hält er Ihnen den Hund vor, welche rechtlichen Schritte haben Sie seit Juli schon eingeleitet, etc. Wenn Sie den Hund nicht zurückbekommen sollten, müsste letztlich im Zuge einer Scheidung das Familiengericht nicht nur ein mögliches Sorge- und Besuchsrecht für Kinder, Unterhaltsfragen sondern auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen. Obgleich Tiere keine Sachen sind, werden sie im Scheidungsrecht nach den Regelungen über den Hausrat in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz behandelt. Das Gericht wird dafür zunächst prüfen, ob sie beide Gemeinschaftseigentümer des Hundes sind oder ob einer von Ihnen Alleineigentümer ist. Liegt ein Gemeinschaftseigentum vor, wird das Gericht in der Regel einem von Ihnen beiden das Alleineigentum zu sprechen, der dem anderen im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen muss. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf daher am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. ob Sie beweisen können, dass Sie Alleineigentümerin sind, wie er in den Besitz des Hundes gekommen ist (hat er ihn bei Auszug mitgenommen, oder sind Sie ausgezogen und haben/mussten den Hund dort lassen, gibt es irgendwelche Vereinbarungen zu dem Verbleib des Hundes, mit welcher Begründung hält er Ihnen den Hund vor, welche rechtlichen Schritte haben Sie seit Juli schon eingeleitet, etc. Wenn Sie den Hund nicht zurückbekommen sollten, müsste letztlich im Zuge einer Scheidung das Familiengericht nicht nur ein mögliches Sorge- und Besuchsrecht für Kinder, Unterhaltsfragen sondern auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen. Obgleich Tiere keine Sachen sind, werden sie im Scheidungsrecht nach den Regelungen über den Hausrat in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz behandelt. Das Gericht wird dafür zunächst prüfen, ob sie beide Gemeinschaftseigentümer des Hundes sind oder ob einer von Ihnen Alleineigentümer ist. Liegt ein Gemeinschaftseigentum vor, wird das Gericht in der Regel einem von Ihnen beiden das Alleineigentum zu sprechen, der dem anderen im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen muss. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf daher am besten an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht.