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Hündin hat Welpen bekommen

von Anja V.

Guten Abend Sicherlich kam hier schon die ein oder andere Frage und Antwort dazu aber ich werde nicht ganz schlau Es geht darum das mein ex Partner meine Hündin zu Besuch hatte und meine Hündin schwanger wieder kam gedeckt von seinem Rüden, Ich habe ihn darüber informiert und wir haben uns auch getroffen und sind gemeinsam zum Tierarzt Anmerkung der Hund ist auf mich zugelassen und ich bezahle auch die Steuern für meine Hündin Nun zum eigentlichen Da ich eine schwerkranke Tochter habe war es mir nicht möglich die Welpen hier zu bekommen Beim Tierarzt haben wir uns beschlossen das meine Hündin in der Zeit bei ihm bleibt und die Welpen verkauft werden dürfen Er kam bis jetzt für die Kosten auf ich habe mit ihm nichts schriftliches festgehalten, weder habe ich bis jetzt Quittungen oder Kauf Belege gesehen was er an Kosten gezahlt hat , ich betreue in der Zeit seinen Hund bei mir und komme auch für die Futter kosten auf Es war vereinbart das wir die Hunde jeweils zurück bekommen wenn die Welpen weg dürfen von der Mutter Nun hat er ohne meine Zustimmung schon die Welpen für Interessenten die ich nicht einmal kenne reserviert, er möchte mir nun meine Welpen und meinen Hund nicht wieder geben Oder er verlangt das er 4 Welpen und die ganzen Einnahmen von 10 Welpen Einbehält Mein neuer Lebenspartner und ich haben uns schon ein wenig erkundigt und da hieß es Das ich als Besitzerin verpflichtet bin ihn die Hälfte der Einnahmen oder einen Welpen zu überlassen. Und er ohne meine Zustimmung keinen der Welpen verkaufen darf . Nun stehen wir nach wie vor am Anfang und sind über positive Erfahrungen oder antworten dankbar die uns vielleicht ein wenig behilflich sein können/ sind. LG.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich gilt, dass das Eigentum an den Welpen einer Hündin, sich nach dem Eigentum an der Hündin richtet, da die Welpen so genannte „Früchte“ der Hündin im Sinne des §§ 953, 99, 90a BGB sind.
 
Der Rüdenbesitzer hätte nur dann einen Anspruch auf Herausgabe eines/mehrerer Welpen oder auf Zahlung einer Decktaxe/einer Beteiligung am Verkaufserlös, wenn Sie dies mit ihm vereinbart hätten, wofür ist er beweispflichtig ist (anders, wenn er Miteigentümerin der Hündin wäre).
 
Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung, dass es eine mündliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund geben hat, die unter anderem den Verbleib Ihrer Hündin mit den Welpen bis zu deren möglicher Abgabe und dem Verbleib seines Rüden bei Ihnen, etc. enthält.
                   
Weil es jetzt aber anscheinend zum Streit um die Auswahl der Käufer gekommen ist bzw. er eine Beteiligung am Verkaufserlös beansprucht, müsste im Einzelnen geprüft werden und bekannt sein, was hinter Ihrer Schilderung „Beim Tierarzt haben wir uns beschlossen das ... die Welpen verkauft werden dürfen“ steckt, also ob es klare Absprachen zum Verkauf der Welpen gab (darf er Käufer suchen, darf er die Gespräche führen, darf er den Kaufpreis festlegen, etc.) oder ob Sie beide sich darüber zu dem damaligen Zeitpunkt noch gar keine/keine detaillierten Gedanken gemacht und dementsprechend auch keine Vereinbarung hierüber getroffen haben.
 
Daher ist auch an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten und falls vorhanden Einsicht in Korrespondenz mit Ihrem Ex-Freund über die Hündin und den Welpen eine Beurteilung nicht möglich und auch nicht, ob Ihr Rechercheergebnis „dass Sie ihm die Hälfte der Einnahmen oder einen Welpen“ schulden würden, zu Ihrem Fall „passt“.
 
Wenn Sie sich mit ihm nicht gütlich einigen können und er Ihnen auch noch die Rückgabe der Hündin verweigert, sollten Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 

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