zurück zur Übersicht Ex-Freundin will mein Kater nicht zurückgeben 06.03.2025 von Daniel S. Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich mich an den Rechstanwalt wende, bin ich froh, dass ich die Möglichkeit habe, erst zu fragen, ob alles passt. Also der Kater ist auf meine Name angemeldet und jetzt hat die den irgendwie umgemeldet auf ihre Name ohne mich was zu fragen. Erstmal wollte ich wissen, ob sie das überhaupt darf. Zweitens möchte ich gerne wissen wie kann ich ihm am besten rechtlich züruckbekommen. Der Kater ist das letzte was haltet meine Herz noch zusammen... Ich bitte Sie um hilfe. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht weiter behilflich sein, da Ihre Schilderung viel zu kurz und sehr allgemein ist, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Wenn Sie der Eigentümer des Katers sind und dies nachweisen können und Ihre Ex-Freundin sich weigert Ihnen den Kater zurückzugeben, gibt es die Möglichkeit beim Amtsgericht auf Herausgabe zu klagen. Dies können Sie selbst oder mit einem Anwalt oder einer Anwältin tun. Zusätzlich können Sie der Ummeldung widersprechen. Da die Erfolgsaussichten und auch das Kostenrisiko jedoch von den Einzelheiten und insbesondere von der Frage ob und wie Sie Ihr Eigentum beweisen können abhängt, sollten Sie sich zuvor in einem vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht weiter behilflich sein, da Ihre Schilderung viel zu kurz und sehr allgemein ist, so dass auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist. Wenn Sie der Eigentümer des Katers sind und dies nachweisen können und Ihre Ex-Freundin sich weigert Ihnen den Kater zurückzugeben, gibt es die Möglichkeit beim Amtsgericht auf Herausgabe zu klagen. Dies können Sie selbst oder mit einem Anwalt oder einer Anwältin tun. Zusätzlich können Sie der Ummeldung widersprechen. Da die Erfolgsaussichten und auch das Kostenrisiko jedoch von den Einzelheiten und insbesondere von der Frage ob und wie Sie Ihr Eigentum beweisen können abhängt, sollten Sie sich zuvor in einem vertraulichen Gespräch von einem Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht beraten lassen.