zurück zur Übersicht Kater unrechtmäßige Kastriert 07.03.2025 von Sabrina R. Hallo, mein reinrassiger Maine Coon Kater (Freigänger) wurde ca 800m von Zuhause weg eingefangen von einem Pärchen, das eigentlich auf der Suche nach ihren eigenen Kater war. Sie haben ihn als Fundkatze zu einem nahegelegenen Tierarzt gebracht um ihn Kastrieren zu lassen. Dieser Tierarzt hat ihn Kastriert und im Nachhinein den Chip ausgelesen. Ich wurde dann von TASSO kontaktiert und mir wurde die Telefonnummer von den Leuten gegeben, die ihn haben. Mein Kater sollte eigentlich in naher Zukunft als Zuchtkater eingesetzt werden. Eigentlich geht er auch immer mit GPS Tracker raus, den hatte er an dem Tag leider nicht an. Aber das kann doch nicht rechtens sein von den Leuten und dem Tierarzt? Die Leute meinten am Telefon zu mir „ natürlich haben wir den Kastrieren lassen, er streunert ja rum, weil er nicht kastriert war.“ Er streunert aber nicht sondern ist 70% der Zeit zuhause. Was auch mit dem Tracker nachvollziehbar ist. Ich habe einen Haufen Geld für ihn gezahlt und mir geht natürlich durch die Kastration viel Geld verloren. Was kann ich da machen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Sabrina R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Ihr Kater innerhalb so kurzer Zeit bereits kastriert wurde, ist schon verwunderlich. Da es sich um eine Fundkatze, also um fremdes Eigentum handelte, könnte das Pärchen durch die eigenmächtig in Auftrag gegebene Kastration fremdes Eigentum „beschädigt“ haben und könnten sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig gemacht haben. Hierzu sind jedoch die Einzelheiten des Ablaufs wichtig zu wissen, auch um zu prüfen, ob den Tierarzt eine Pflichtverletzung trifft. Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die -eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ob dies jedoch in Ihrem konkreten Fall anwendbar ist, müsste geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Um einen Schadensersatzanspruch und die konkrete Höhe überprüfen zu lassen, sollten Sie sich daher bei Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Ihr Kater innerhalb so kurzer Zeit bereits kastriert wurde, ist schon verwunderlich. Da es sich um eine Fundkatze, also um fremdes Eigentum handelte, könnte das Pärchen durch die eigenmächtig in Auftrag gegebene Kastration fremdes Eigentum „beschädigt“ haben und könnten sich damit möglicherweise wegen einer Sachbeschädigung strafbar sowie schadensersatzpflichtig gemacht haben. Hierzu sind jedoch die Einzelheiten des Ablaufs wichtig zu wissen, auch um zu prüfen, ob den Tierarzt eine Pflichtverletzung trifft. Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die -eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ob dies jedoch in Ihrem konkreten Fall anwendbar ist, müsste geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Um einen Schadensersatzanspruch und die konkrete Höhe überprüfen zu lassen, sollten Sie sich daher bei Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen.