zurück zur Übersicht Anschaffung eines Pudels in gemietetem EFH 09.03.2025 von Katrin D. Guten Tag. Wir beabsichtigen eine Anschaffung einenes Hundes (Pudel) . Das Vorhaben wurde bereits unserer Vermieterin mitgeteilt, leider bisher ohne Rückmeldung. Das Haus ist in einem Dorf, auch die Nachbarn sind informiert. Im Mietvertrag steht: 1. 2. § 16 Tierhaltung Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes versagt werden.(Standard Mietvertrag) Meine Frage wäre: darf der Vermieter in einem EFH die Haltung eines Hundes verbieten? Darf ich auch ohne Zustimmung einen Hund anschaffen? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem diese Klausel wirksam sein könnte, sollten Sie ohne Zustimmung der Vermieterin keinen Hund anschaffen, im schlimmsten Fall könnte die Vermieterin die Abschaffung des Hundes fordern, wenn es in Ihrem Einzelfall tatsächlich einen sachlichen Grund geben sollte. Zwar ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für einen solchen Ablehnungsgrund, hierzu müssten jedoch die Gesamtumstände bekannt sein. Ich rate Ihnen davon daher ab, den Hund ohne eine Antwort der Vermieterin anzuschaffen, stattdessen sollten Sie die Vermieterin schriftlich oder elektronisch auffordern, Ihnen die schriftliche Zustimmung zur Hundehaltung innerhalb von einer Woche zu erteilen. Setzen Sie Ihr setzen ein konkretes Datum ein. Sollte die Vermieterin diese Frist verstreichen lassen und nicht antworten oder wenn sie die Zustimmung verweigert, wenden Sie sich entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder den örtlichen Mieterverein, falls Sie dort Mitglied sind.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem diese Klausel wirksam sein könnte, sollten Sie ohne Zustimmung der Vermieterin keinen Hund anschaffen, im schlimmsten Fall könnte die Vermieterin die Abschaffung des Hundes fordern, wenn es in Ihrem Einzelfall tatsächlich einen sachlichen Grund geben sollte. Zwar ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte für einen solchen Ablehnungsgrund, hierzu müssten jedoch die Gesamtumstände bekannt sein. Ich rate Ihnen davon daher ab, den Hund ohne eine Antwort der Vermieterin anzuschaffen, stattdessen sollten Sie die Vermieterin schriftlich oder elektronisch auffordern, Ihnen die schriftliche Zustimmung zur Hundehaltung innerhalb von einer Woche zu erteilen. Setzen Sie Ihr setzen ein konkretes Datum ein. Sollte die Vermieterin diese Frist verstreichen lassen und nicht antworten oder wenn sie die Zustimmung verweigert, wenden Sie sich entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder den örtlichen Mieterverein, falls Sie dort Mitglied sind.