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Vermittlungsvertrag

von Sylvia P.

Guten Tag, am 03 01.2025 habe ich zwei Kater von einem Tierschutzverein übernommen. Es wurde ein Vermittlungsvertrag geschlossen, in dem steht, für evtl. Krankheiten, welche durch normale Untersuchungen nicht erkennbar sind, wird keine Haftung übernommen. Wissentlich wird durch den Vermittler kein krankes Tier übergeben. Am Übergabetag sagte mir die bisherige Pflegeperson, sie hätte an dem Morgen festgestellt, dass das Zahnfleisch nicht gut aussähe. Das habe sie dem Verein auch so mitgeteilt und ggf. müsste da später nochmal ein Tierarzt draufschauen. Einer der beiden Kater frisst seit 2 Wochen sehr schlecht, ich war gestern mit der Pflegeperson mit beiden Katern beim Tierarzt (die Kosten hierfür trägt der Tierschutzverein). Es wurde bei beiden Katern FORL diagnostiziert. Bei 1 Kater besteht sofortiger Behandlungsbedarf, da er ja schon sehr schlecht frisst. Nun meine Frage, kann ich von dem Vertrag zurücktreten, die die Tiere zum Zeitpunkt der Übergabe bereits krank waren. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Der Rücktritt von einem Vertrag setzt ein bestehendes Rücktrittsrecht voraus, das sich entweder aus dem Vertrag selbst oder aus dem BGB ergibt, z.B. wegen „nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung“, was allerdings zuvor die erfolglose Aufforderung zur Nacherfüllung voraussetzt.
 
Daher müsste zunächst Ihr Vermittlungsvertrag eingesehen und auf ein Rücktrittsrecht hin geprüft werden. Zusätzlich müsste auch die Korrespondenz sowohl mit der Pflegestelle, insbesondere aber auch mit dem Verein eingesehen werden, da Sie schreiben, dass der Verein die Tierarztkosten übernimmt. Es scheint daher, als ob der Verein die Zahnfleischprobleme vor der Übergabe an Sie nicht anzweifelt oder sogar schon zugestanden hat?
 
Versuchen Sie mit dem Verein eine gütliche Lösung zu finden. Falls es Ihnen möglich ist, die beiden zu behalten, könnten Sie z.B. versuchen, sich mit dem Tierschutzverein darauf zu einigen, dass Sie die beiden Katzen behalten und der Verein schriftlich zusagt, die anfallenden Kosten der FORL Behandlungen bei beiden Katern zu tragen.
 
Sollte es keine Lösung geben und der Verein die Rücknahme der Kater oder eine weitere Beteiligung an den notwendigen Kosten verweigern, wenden Sie sich mit dem Vermittlungsvertrag, den tierärztlichen Unterlagen und der Korrespondenz an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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