zurück zur Übersicht Katze 16.03.2025 von Anja R. Habe meine Katze der Tierärztin überschrieben, weil sie sehr krank ist.Möchte das rückgängig machen, da die Tierärztin mich falsch beraten hat.Meine katze hat fip und die Tierärztin hat gesagt, dass sie sehr krank ist .Darauf hin habe ich gefragt, ob man sie nicht besser einschläfern solle? Die Tierärztin hat nein gesagt und das man das in einer gruppe bei fb behandeln kann. Sie sagte aber auch, dass es hochansteckend ist, aber das stimmt nicht .Habe sie vor lauter Angst weil ich noch 2 andere Katzen, habe ,wegen dem finanziellen ,da die Behandlung sehr teuer ist ohne zu überlegen an die Tierärztin übertragen. Das ist aber alles falsch was die Tierärztin mir da gesagt hat.habe mit ihr geredet aber sie weigert sich mir die katze zurück zu geben .Kann ich denn da garnichts mehr machen ? Das sind ja falsche Behauptungen von ihr . Habe erst später in der gruppe erfahren das man das in Raten zahlen kann und die Katze hohe Chancen hat, gesund zu werden. Ich hoffe Sie können mir helfen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit der Überschreibung und der Übergabe der Katze an die Tierärztin haben Sie der Tierärztin das Eigentum übertragen. Da Sie sich falsch beraten fühlen, könnte geprüft werden, ob Sie diese Übereignung z.B. anfechten könnten, wegen Irrtums oder Täuschung oder ob Sie ein Rücktrittsrecht haben. Das lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten beurteilen und ist an dieser Stelle nicht möglich. Wichtig ist es, zu beurteilen welche konkreten Aussagen Tierärztin getätigt hat und ob diese fachlich sind, da sie das Gespräch mit der Tierärztin und deren (falschen) Aussagen beweisen können müssten. Das ist in der Praxis sehr schwierig und bedarf notfalls eines Sachverständigen. Hinsichtlich einer Ratenzahlung kann jeder Tierarzt und jede Tierärztin frei entscheiden, ob er oder sie Ratenzahlungen anbietet oder nicht. Notieren Sie sich daher zur Sicherheit den Ablauf dieses Termins in allen Einzelheiten und auch die Aussagen, an die Sie sich noch erinnern. Zusammen mit diesem Protokoll, der schriftlichen Übereignung und Laborergebnissen, tierärztlichen Berichten usw. wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Mit der Überschreibung und der Übergabe der Katze an die Tierärztin haben Sie der Tierärztin das Eigentum übertragen. Da Sie sich falsch beraten fühlen, könnte geprüft werden, ob Sie diese Übereignung z.B. anfechten könnten, wegen Irrtums oder Täuschung oder ob Sie ein Rücktrittsrecht haben. Das lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten beurteilen und ist an dieser Stelle nicht möglich. Wichtig ist es, zu beurteilen welche konkreten Aussagen Tierärztin getätigt hat und ob diese fachlich sind, da sie das Gespräch mit der Tierärztin und deren (falschen) Aussagen beweisen können müssten. Das ist in der Praxis sehr schwierig und bedarf notfalls eines Sachverständigen. Hinsichtlich einer Ratenzahlung kann jeder Tierarzt und jede Tierärztin frei entscheiden, ob er oder sie Ratenzahlungen anbietet oder nicht. Notieren Sie sich daher zur Sicherheit den Ablauf dieses Termins in allen Einzelheiten und auch die Aussagen, an die Sie sich noch erinnern. Zusammen mit diesem Protokoll, der schriftlichen Übereignung und Laborergebnissen, tierärztlichen Berichten usw. wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.