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Hund wurde beschlagnahmt vom Ordnungsamt .

von Dorothee B.

Hallo ich war war am Freitag vor 14 tagen ziemlich spät Abends das letzte Gassi ringel mit meinem 3jährigen Husky-Boxer-Mix Rüden als ich die Straßen Seite wechselte kam eine alte Dame mit ihrem Mini Mix Hund um die Ecke. Erst begann meiner sich zu freuen u. daraufhin begann der Dame ihr Hund meinen anzuknurren ich nahm meinen hund kurz und bat die Frau ihren kürzer zu nehmen (mein Rüde hat als Junghund 2 mal einen Angriff erlebt ...leider !!!) deshalb. Doch die Frau nahm ihren hund nicht kürzer u.lief weiter auf mich zu ihr Hund knurrte weiter. Als die auf meiner Höhe war sich mein Rüde nach den Mini-Mix griff ihm im Genick u.s schüttelte den Hund. Darauf hin mischte sich sofort eine aus dem Haus (vor dem es passierte ) andere Frau ein mit sie rufe die Polizei usw. abhauen wollte ich nicht, denn falls mein Hund gebissen wird, möchte ich auch das der Gegenüber da ist. Ich wurde nur beschimpft NICHT ANGEHÖRT BZW .VERNOMMEN ich sollte nur Hund in Behörden Auto in Käfig tun u. sollte gehen. Montag war ich bei Veterinäramt um zu klären wie ich mein Hund wieder bekomme der Tierarzt wollte am nächsten Tag Hunde Unterkunft besichtigen und kurz mich Hund unser Verhältnis ansehen u.danach hätte ich ihn wieder mitnehmen können ....doch Tierarzt kam nicht zur Wohnraum Besichtigung.......somit rief ich dort an u.mir wurde mitgeteilt Veterinäramt sei nicht zu ständig weil Ordnungsamt Beamter ihn ein gezogen hat also könne Ordnungsamt Beamter ihn auch nur wieder frei geben .... diesen Beamten erreichte ich erstmal 3tage lang nicht u.als ich ihn erreichte verlangte der was ganz ganz anderes ....Führungszeugnis ,Grundsteuer schulden begleichen u.dann könne ich nochmal an fragen ...daad ist doch sicher NICHT RECHTENS ich geh kaputt ohne mein Baby u.fühle mich so hilflos &verarscht !!!!!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass die Polizei einen Hund „an Ort und Stelle“ mitnimmt ist in meiner nun 13-jährigen Praxis noch nie vorgekommen. Im Normalfall werden Hunde aus verschiedenen Gründen durch das Veterinäramt „eingezogen“, z.B. bei Verstößen des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz.

Da Sie in Sachsen leben ist das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden  (GefHundG) anwendbar. Da Sie schreiben, dass der Hund gebissen hat und von Ihnen zunächst die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt wird, nehme ich an, dass Ihr Hund als gefährlich im Sinne des § 1 eingestuft wurde, was im Einzelfall durch die zuständige Kreispolizeibehörde vorgenommen wird. Die Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde ergibt sich aus den §§ 5 ff. wonach eine Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde notwendig ist, die wiederum von verschiedenen Bedingungen abhängt. Diese finden Sie im Gesetzestext. Die Bezahlung von Grundsteuerschulden ist dort jedenfalls nicht zu finden, da es sich dabei um eine Steuer für Grundstückseigentümer handelt und mit der Hundehaltung nichts zu tun hat.

Sie sollten sich daher unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um die Rechtslage und die (gerichtlichen) Möglichkeiten Ihren Hund zurückzuerhalten, prüfen zu lassen. 

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