zurück zur Übersicht Hautkrebs am Ohr 27.12.2021 von Georg H. Guten Tag, unsere weiße Katze hat einen schwarzen erhobenen Fleck am Ohr bekommen. Leider hatte vor 15 Jahren schon mal genau dasselbe eine rote Mieze von uns. Als unsere Eltern sie zum Tierarzt brachten, stellte dieser ein Plattenepithelkarzinom fest. Es wurde operiert, ist aber wieder gekommen und sie bald darauf gestorben. Was kann man am besten machen, welche Möglichkeiten gibt es bei einem Plattenepithelkarzinom? Ist der Eingriff gefährlich? Danke und ein schönes Jahr 2022! Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrter Herr H., aus der Ferne gesprochen gehe ich davon aus, dass Ihre Katze nun operiert werden muss, wenn sich der Verdacht auf einen Tumor bestätigt. Dies sollten Sie mit Ihrem Tierarzt vor Ort besprechen. Je nach Tumorart gibt es mittlerweile auch Chemotherapie bzw. Strahlentherapie für Tiere. Die Verträglichkeit ist oft besser als beim Menschen. Wenn dies für Sie in Frage käme, müssten Sie sich an eine entsprechende Klinik wenden. Dies ist aber immer auch eine persönliche Entscheidung. Wenn Sie einer Operation zustimmen aber keiner Chemo- oder Strahlentherapie, dann ist das auch in Ordnung. Wichtig ist immer, dass das Tier ein schmerzfreies Leben führen kann, solange es die Erkrankung zulässt. Herzliche Grüße, B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrter Herr H., aus der Ferne gesprochen gehe ich davon aus, dass Ihre Katze nun operiert werden muss, wenn sich der Verdacht auf einen Tumor bestätigt. Dies sollten Sie mit Ihrem Tierarzt vor Ort besprechen. Je nach Tumorart gibt es mittlerweile auch Chemotherapie bzw. Strahlentherapie für Tiere. Die Verträglichkeit ist oft besser als beim Menschen. Wenn dies für Sie in Frage käme, müssten Sie sich an eine entsprechende Klinik wenden. Dies ist aber immer auch eine persönliche Entscheidung. Wenn Sie einer Operation zustimmen aber keiner Chemo- oder Strahlentherapie, dann ist das auch in Ordnung. Wichtig ist immer, dass das Tier ein schmerzfreies Leben führen kann, solange es die Erkrankung zulässt. Herzliche Grüße, B. Schmidt