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Autoimmunerkrankung + (Tollwut-) Impfung / Auslandsreise

von Nina V.

Hallo, bei meinem Hund (Havaneser, männlich, unkastriert) wurde im August 2010 ein steriles pyogranuloma/granuloma Syndrome (seltene Autoimmunerkrankung) festgestellt. Seine Erkrankung habe ich durch eine Kortisonbehandlung in den Griff bekommen. Leider hat er dadurch auch Diabetes bekommen und bekommt täglich Insulin gespritzt. Mein Hund hätte eigentlich Ende letzten Jahres seine Tollwut-Impfung bekommen müssen. Aber nach Rücksprache mit den behandelnden Tierärzten habe ich darauf verzichtet, aus Angst vor einer Immunreaktion auf die Impfung bzw. den erneuten Ausbruch der Autoimmunerkrankung. Jetzt steht die Urlaubsplanung an und ich habe festgestellt, dass ich wegen der fehlenden Tollwutimpfung nicht mehr ins angrenzende Ausland mit ihm fahren kann, bzw. nicht mehr zurück nach Deutschland einreisen darf. Gibt es für einen Auslandaufenthalt irgendeine Ausnahmegenehmigung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen keine Tollwutimpfung durchführen kann? Kennen Sie irgendwelche Alternativen oder "schonende Impfverfahren"? Auch Wurmkuren habe ich ihm dieses Jahr noch keine gegeben. Habe mir gedacht, dass ich den Kot jährlich untersuchen lasse und dann im Bedarfsfall eine Kur gebe, statt prophylaktisch, wie ich dass sonst immer gemacht habe. Was ist Ihre Meinung hierzu? Die Autoimmunerkrankung und auch die Diabetes haben schon genug verändert, auf Reisen ins angrenzende Ausland würde ich aber nur ungern verzichten und der Hund muss mit in den Urlaub, sonst ist es ja kein Urlaub... Viele Danke für den super Service bei Tasso und viele Grüße Nina V.

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Sehr geehrte Frau V., ich würde Ihnen empfehlen, mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Kontakt zu treten und dort zu fragen, ob für Ihren Hund eine Ausnahmesituation vorliegt. Ebenso würde ich Informationen in der Botschaft des jeweiligen Landes, in das Sie reisen möchten, einholen. Ich kann mir vorstellen, dass eventuell ein genügend hoher Tollwut-Antikörpertiter für eine Genehmigung herangezogen werden kann. Weiterhin hängt es sicherlich von der Art des zuletzt geimpften Tollwutimpfstoffes und dessen Wirkungsdauer ab. Mit freundlichen Grüßen B. Schmidt

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