zurück zur Übersicht Arthrose 10.03.2014 von Ricardo P. Hallo liebes Tierärzte Team, ich habe eine 14 Jahre alte Schäferhündin. Sie leidet unter Arthrose und bekommt dafür Rimifin 100mg (eine Halbe täglich, wenn es ihr schlecht geht, eine täglich). Nun durfte ich mir von meinem Tiearzt anhören, wie verantwortungslos ich doch mit meinem Hund umgehe. Ich muss wohl vorher erwähnen, dass ich im Moment arbeitssuchend bin und daher nicht so viele finanziellem Mittel zur verfügung habe. Zurückt zum Punkt: Die Tierärztin sagte mir, dass sie - ohne meinen Hund regelmäßig zu untersuchen - keine Medikamente mehr verschreiben kann/darf (aus rechtlicher Sicht, wie sie meinte: ohne Untersuchung keine Medikamente). Als ich ihr meine Situation erklärte, kam nur ein Kopfschütteln. Ich fragte sie auch, welchen Sinn die Untersuchengen dann haben sollten, sie würde jedes Mal feststellen, dass sie Arthrose hat und dass die Tabletten super wirken. Ungeachtet dessen will sie nun alle 3 Monate meinen Hund untersuchen (auch mit Blutbild) wie sie meinte, sonst bekomme ich die Medikamente für sie nicht mehr. Meine Frage ist, inwiefern ist das rechtlich denn zulässig und hat das wirklich medezinisch einen Sinn oder geht es hier nur darum, Leuten, die keine Geld haben, noch mehr zu nehmen? Ich danke Ihnen schon einmal herzlichst für Ihren Rat und verbleibe mit freundlichen Grüßen R. P. Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Herr P., es ist in der Tat so rechtlich geregelt, dass ein Tierarzt nur Medikamente an Tierbesitzer abgeben darf, wenn dieser sich mit dem Tier bei diesem Tierarzt in Behandlung befindet. Der Tierarzt darf noch nicht einmal ein Rezept eines anderen Tierarztes einlösen, da er in dem Sinn keine Apotheke ist, sondern eben nur seine eigenen Patienten im Rahmen seiner Hausapotheke versorgen darf. Um regelmäßig ein verschreibungspflichtiges Medikament einem Tier zu verordnen, muss der Tierarzt dieses Tier natürlich auch in regelmäßigen Abständen sehen und untersuchen können. Ansonsten wird er seiner Sorgfaltspflicht nicht gerecht und macht sich juristisch angreifbar. Das heißt, wenn dann dem Tier etwas durch die Einnahme des Medikaments passiert, weil beispielsweise unerwünschte Wirkungen auftreten oder sich der Gesundheitszustand des Tieres verändert, so dass auf einmal eine Kontraindikation (Einsatzverbot für das Medikament) besteht, dann muss der Tierarzt für die Folgen eventuell haften. Damit sich Tierärzte hier sowohl medizinisch als auch rechtlich auf sicherem Terrain bewegen, braucht es leider die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Beim Humanmediziner kann man sich auch nicht beliebig lang immer nur eine Dauertherapie abholen. Pro Quartal ist schon mindestens ein Besuch notwendig. Es liegt allerdings im Ermessen des Tierarztes, was er für einen Kontrolltermin abrechnet. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall. Dieser Betrag ist dann nicht so hoch. Einfach noch mal mit der Kollegin drüber sprechen, was es für eine Lösung gäbe, die für Sie finanziell tragbar ist. Herzliche Grüße Anette Fach
Antwort von Tierärztin Dr. Anette Fach Sehr geehrter Herr P., es ist in der Tat so rechtlich geregelt, dass ein Tierarzt nur Medikamente an Tierbesitzer abgeben darf, wenn dieser sich mit dem Tier bei diesem Tierarzt in Behandlung befindet. Der Tierarzt darf noch nicht einmal ein Rezept eines anderen Tierarztes einlösen, da er in dem Sinn keine Apotheke ist, sondern eben nur seine eigenen Patienten im Rahmen seiner Hausapotheke versorgen darf. Um regelmäßig ein verschreibungspflichtiges Medikament einem Tier zu verordnen, muss der Tierarzt dieses Tier natürlich auch in regelmäßigen Abständen sehen und untersuchen können. Ansonsten wird er seiner Sorgfaltspflicht nicht gerecht und macht sich juristisch angreifbar. Das heißt, wenn dann dem Tier etwas durch die Einnahme des Medikaments passiert, weil beispielsweise unerwünschte Wirkungen auftreten oder sich der Gesundheitszustand des Tieres verändert, so dass auf einmal eine Kontraindikation (Einsatzverbot für das Medikament) besteht, dann muss der Tierarzt für die Folgen eventuell haften. Damit sich Tierärzte hier sowohl medizinisch als auch rechtlich auf sicherem Terrain bewegen, braucht es leider die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Beim Humanmediziner kann man sich auch nicht beliebig lang immer nur eine Dauertherapie abholen. Pro Quartal ist schon mindestens ein Besuch notwendig. Es liegt allerdings im Ermessen des Tierarztes, was er für einen Kontrolltermin abrechnet. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit der Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall. Dieser Betrag ist dann nicht so hoch. Einfach noch mal mit der Kollegin drüber sprechen, was es für eine Lösung gäbe, die für Sie finanziell tragbar ist. Herzliche Grüße Anette Fach