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Kaiserschnitt

von Janina G.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum Thema Kaiserschnitt und erneuter Trächtigkeit bei Hündinnen. Wenn eine Hündin einen Kaiserschnitt hatte, ist es dann ratsamer eine Läufigkeit auszulassen oder direkt zu decken? Einer befreundeten Züchterin wurde für ihre Hündin Ersteres empfohlen, da sonst die Gefahr bestünde, dass die Welpen die Geburt nicht überleben. Besagte Hündin ist fünf Jahre alt. Geburt 1 verlief auf natürlichem Wege. Geburt 2 und 3 mit Kaiserschnitt. Auf Raten des Arztes wurde zwischen Geburt 2 und 3 keine Läufigkeit ausgelassen. Im Zuge des Kaiserschnitts bei Geburt 3 wurde die Hündin nun kastriert. War dieser Schritt die richtige Wahl oder hätte zwischen Geburt 2 und 3 eine Läufigkeit ausgelassen werden müssen? Vielen Dank im Voraus.

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Sehr geehrte Frau G., in mehreren Zuchtbestimmungen ist die Sperrung einer Hündin nach einem Kaiserschnitt für ein Jahr vorgeschrieben. Nach dem zweiten Kaiserschnitt verfällt häufig die Zuchtzulassung. Oft ist generell nur 1 Wurf pro Jahr erlaubt. Das heißt, es wird mindestens eine Hitze ausgelassen. Dies ist aus medizinischer Sicht ebenfalls sinnvoll, da das Uterusgewebe mindestens 3-4 Monate braucht, um sich zu regenerieren. Auch die Hündin bzw. der Körper braucht eine Regenerationsphase. Viele Grüße B. Schmidt

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