zurück zur Übersicht EU-Heimtierausweis nicht mehr auffindbar 24.05.2015 von Jacqueline R. Hallo, den Grund, weshalb ich Ihnen schreibe, habe ich oben(siehe Betreff) schon erwähnt. Vorerst ein paar Infos zu meinem Hund: Da ich meine Hündin "Akira" (ca. 12 Monate alt) erst seit Dezember 2014 adoptiert habe, die ich über den Tierschutz (der sich in Russland für Tiere in Not einsetzt) vermittelt bekam, habe ich bis jetzt "Akira" noch nicht bei meinem Haustierarzt vorgestellt und somit hat er auch keine Daten über sie in seiner Kartei eingetragen. Nun ist ja der EU-Heimtierausweis nicht mehr auffindbar oder abhanden gekommen. Dazu muss ich noch sagen, dass ich mich mit meinem Tierarzt anfangs unterhalten habe wegen dem Ausstellen eines neuen EU-Heimtierausweises, weil der Internationale Heimtierausweis, den ich für Akira bekommen habe, nur auf russischer Sprache ist. Bis da hatte ich den Ausweis ja noch, somit hätten ja nur die wichtigen Daten übertragen werden müssen. (Tierärztliche Bescheinigungen, ect.) Aber wie ist das, wenn der Ausweis weg ist? Habe im Netz gelesen, dass, wenn die jährliche 6-fach-Impfung aufgefrischt wird, diese dann auch nur dieses eine Jahr bis zur nächsten Impfung eingetragen im Ausweis gilt und relevant ist, wenn man ins Ausland möchte. Ist das wirklich so oder wie verhält sich das? Oder muss ich mich um die wichtigen Dokumente kümmern, denn sie ist ja auch vom Ausland und ich weiß nicht, ob da wichtige Untersuchungsdokumente für meinen Tierarzt sind. Ich weiß bloß, dass der Amtstierarzt ja drei Jahre die Daten aufbewahren muss. Würde mich freuen, wenn Sie mir einen Ratschlag diesbezüglich geben können. Mit freundlichen Grüßen Jacqueline R. Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau R., Ihr Haustierarzt kann bei Ihrer Hündin den Mikrochip ablesen und sie dann 6fach bzw. auch gegen Tollwut impfen. Diese Impfung muss dann in einem Jahr wiederholt werden. Erst dann darf die Tollwutimpfung entsprechend den Angaben des Herstellers für 2 oder 3 Jahre eingetragen werden. Eine Übertragung von im alten Impfpass befindlichen Untersuchungen oder Gesundheitszeugnissen wäre sowieso nicht möglich gewesen. Viele Grüße B. Schmidt
Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt Sehr geehrte Frau R., Ihr Haustierarzt kann bei Ihrer Hündin den Mikrochip ablesen und sie dann 6fach bzw. auch gegen Tollwut impfen. Diese Impfung muss dann in einem Jahr wiederholt werden. Erst dann darf die Tollwutimpfung entsprechend den Angaben des Herstellers für 2 oder 3 Jahre eingetragen werden. Eine Übertragung von im alten Impfpass befindlichen Untersuchungen oder Gesundheitszeugnissen wäre sowieso nicht möglich gewesen. Viele Grüße B. Schmidt